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München, 2.4.2014 | 13:51 | mtr
Seit dem 1. April bis zum 15. Juli müssen in Niedersachsen alle Hunde an der Leine geführt werden, wenn sie in freier Landschaft ausgeführt werden. Der Gesetzgeber hat diesen Zeitraum im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) als allgemeine Brut- Setz- und Aufzuchtzeit festgelegt. Laut einer Pressemitteilung des niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) dient die temporäre Anleinpflicht dem Schutz von Wildtieren und gilt unter Umständen auch für Erholungsgebiete.
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Der Sommer weckt in vielen die Reiselust. Worauf Sie achten sollten, um einen entspannten Urlaub mit Ihrem Vierbeiner zu verbringen, erfahren Sie hier.
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