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München, 25.6.2015 | 07:00 | mtr
Dackel, Terrier, Schäferhund und Chihuahua– diese und viele andere Vierbeiner stürmen heute in ganz Deutschland die Büros und Arbeitszimmer. Am 26. Juni ist nämlich Kollege-Hund-Tag. Mit diesem tierischen Aktionstag wirbt der deutsche Tierschutzbund für mehr Akzeptanz von Hunden am Arbeitsplatz. In Deutschland bestimmen die Arbeitgeber das Hausrecht, daher ist in vielen Unternehmen die Mitnahme von Hunden verboten – genau daran soll der Kollege-Hund-Tag etwas ändern.
„Wir möchten zeigen, dass Job und Hund vereinbar sind. Wenn Hunde am Arbeitsplatz zugelassen sind, erhöht das sicher auch die Chancen für viele Hunde aus Tierheimen, ein neues Zuhause zu finden“, erklärt Schröder in einer Pressemitteilung. Hunde fühlten sich zudem am wohlsten, wenn sie bei Herrchen oder Frauchen seien. Doch nicht nur für die Tiere sei es nützlich ihre Zeit am Arbeitsplatz zu verbringen, sondern auch für das gesamte Unternehmen.
Hunden wirken sich positiv auf das Arbeitsklima aus, behauptet der Tierschutzbund unter Berufung auf wissenschaftliche Studien. Diese These vertritt auch Markus Baeyer, Chef des Bürohunde-Verbands, in einem Interview mit ZEIT Online. Die Haltung eines Hundes steigere das Wohlbefinden und reduziere dadurch den Alltags- und Arbeitsstress.
Am Kollege-Hund-Tag dürfen die Tiere nur dann zur Arbeit mitgebracht werden, wenn es hierfür eine offizielle Erlaubnis gibt. Damit Hundehalter keine Schwierigkeiten bekommen, beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema Hund am Arbeitsplatz.
» Habe ich ein Recht darauf, meinen Hund mit in die Arbeit zu nehmen?
Nein. Ein Recht darauf, seinen Hund mit zur Arbeit zu nehmen, gibt es nicht. Das gilt selbst dann, wenn der Hund ohne Betreuung allein zu Hause wäre.
» Brauche ich eine Erlaubnis vom Firmenchef und dem Betriebsrat?
Ob Sie ihren Vierbeiner zur Arbeit mitnehmen dürfen, entscheidet der Arbeitgeber. Sollte dieser Ihnen die Mitnahme explizit erlaubt haben, kann daraus im Ausnahmefall eine Art Gewohnheitsrecht werden. Sollte sich jedoch an der Sachlage etwas ändern, weil sich Kunden oder Firmenmitarbeiter über das Verhalten des Hundes beschweren, kann der Chef die Erlaubnis zurücknehmen. Bei einer Genehmigung muss der Betriebsrat informiert und die Erlaubnis abgesprochen werden.
» Können Mitarbeiter die Mitnahme von Hunden verhindern?
Prinzipiell entscheidet der Arbeitgeber darüber, ob ein Mitarbeiter seinen Hund zur Arbeit mitbringen darf oder nicht. Dabei muss er jedoch auf die Befindlichkeiten seiner anderen Mitarbeiter Rücksicht nehmen. Sollte ein Bürokollege beispielsweise unter einer Allergie oder Hundephobie leiden, kann dies ein Grund sein, die Mitnahme zu verweigern. Die Gesundheit der Mitarbeiter hat stets Vorrang.
» Wer haftet für Schäden durch den Hund?
Für Schäden, die ein Tier verursacht, haftet stets der Halter. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob den Halter eine Schuld trifft. Er braucht nicht einmal vor Ort zu sein – es besteht in jedem Fall eine gesetzliche Haftungs- und Schadensersatzplicht. Daher raten Experten prinzipiell zum Abschluss einer Hundehaftpflicht.
Wenn Sie dieses oder nächstes Jahr am Kollege-Hund-Tag teilnehmen möchten, hat der Tierschutzbund folgende Ratschläge für Sie:
CHECK24 baut das Angebot zu umweltfreundlichen Lösungen bei Hundehaftpflichttarifen aus. Im Schadensfall können damit die Wiederbeschaffung oder Reparatur über nachhaltige Unternehmen erfolgen.
Der Sommer weckt in vielen die Reiselust. Worauf Sie achten sollten, um einen entspannten Urlaub mit Ihrem Vierbeiner zu verbringen, erfahren Sie hier.
Über den Hundehaftpflicht Vergleich von CHECK24 können Sie nun Tarife nach den Kriterien des Stiftung Warentest Grundschutzes filtern und die passende Versicherung finden.