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München, 9.2.2017 | 09:43 | kro
Hartz-IV-Empfänger mit Zusatzeinkommen können die Beiträge für eine Hundehaftpflichtversicherung nicht von ihrem Einkommen abziehen, um höhere Leistungen zu bekommen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch entschieden.
CHECK24 baut das Angebot zu umweltfreundlichen Lösungen bei Hundehaftpflichttarifen aus. Im Schadensfall können damit die Wiederbeschaffung oder Reparatur über nachhaltige Unternehmen erfolgen.
Der Sommer weckt in vielen die Reiselust. Worauf Sie achten sollten, um einen entspannten Urlaub mit Ihrem Vierbeiner zu verbringen, erfahren Sie hier.
Über den Hundehaftpflicht Vergleich von CHECK24 können Sie nun Tarife nach den Kriterien des Stiftung Warentest Grundschutzes filtern und die passende Versicherung finden.