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München, 9.2.2017 | 09:43 | kro
Hartz-IV-Empfänger mit Zusatzeinkommen können die Beiträge für eine Hundehaftpflichtversicherung nicht von ihrem Einkommen abziehen, um höhere Leistungen zu bekommen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch entschieden.
Der Sommer weckt in vielen die Reiselust. Worauf Sie achten sollten, um einen entspannten Urlaub mit Ihrem Vierbeiner zu verbringen, erfahren Sie hier.
Über den Hundehaftpflicht Vergleich von CHECK24 können Sie nun Tarife nach den Kriterien des Stiftung Warentest Grundschutzes filtern und die passende Versicherung finden.
Zum Liebe-Dein-Haustier-Tag am 20. Februar unterstützt CHECK24 den Deutschen Tierschutzbund mit 15 Euro pro Abschluss einer Versicherung für Hunde oder Katzen über die CHECK24 App.