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Urteil : Gericht kippt höhere Steuer für gefährliche Hunde

München, 2.9.2016 | 10:09 | kro

Gemeinden in Schleswig-Holstein können für als gefährlich geltende Hunde eine höhere Hundesteuer verlangen. Dagegen klagten zwei Hundebesitzer vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein – mit Erfolg.
 

Hundefigur auf MünzenEin erhöhter Steuersatz für bestimmte Hunde ist nicht immer zulässig.
In den beiden Verfahren ging es um einen Bullmastiff und eine Bordeauxdogge. Deren Besitzer sollten jährlich 400 statt den ortsüblichen 75 Euro beziehungsweise 800 statt 110 Euro Hundesteuer zahlen. Der Grund: Die jeweiligen Gemeinden stuften die beiden Hunde als potenziell gefährlich ein und beriefen sich dabei auf Regelungen in anderen Bundesländern.

Die Halter klagten gegen ihre jeweilige Gemeinde wegen der erhöhten Hundesteuer. Die Argumentation der Hundebesitzer: Ihre Hunde seien individuell ungefährlich und allein aufgrund ihrer Rasse könne auch keine abstrakt erhöhte Gefährlichkeit festgestellt werden.

Nach Ansicht der Schleswiger Richter ist es zwar generell zulässig, dass sich eine Gemeinde bei der Festsetzung erhöhter Hundesteuersätze auf Regelungen anderer Normgeber stützt. Allerdings müssten in jedem Fall konkrete Anhaltspunkte für eine abstrakte Gefährlichkeit vorliegen. Allein äußere Merkmale wie Gewicht und Größe reichten hierfür nicht aus. In den beiden vorliegenden Fällen könne keine Gefährlichkeit der Hunde festgestellt werden.

Gegen die Urteile können die betreffenden Gemeinden innerhalb eines Monats Berufung einlegen.
 

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