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Sachversicherungen: Advent, Advent, ein Lichtlein brennt - und die Wohnung auch

München, 16.12.2019 | 09:25 | whe

In der Vorweihnachtszeit leuchten nicht nur Kinderaugen - auch Lichterketten und Kerzen erstrahlen an jeder Ecke. Doch besonders in Wohnungen kann die Freude schnell in Leid umschlagen, wenn sich ein Feuer ausbreitet. Wir verraten, welche Versicherungen für den Schaden aufkommen und wie Sie Brände in der Wohnung vermeiden.

Ein Adventskranz mit vier brennenden Kerzen. Kerzen verursachen in der Adventszeit immer wieder Wohnungsbrände.
Ein Adventskranz oder Weihnachtsbaum ohne echte Kerzen? Für viele ist das kaum vorstellbar! Leider kommt es durch die traditionelle Dekoration gerade in der Weihnachtszeit vermehrt zu Wohnungsbränden. Im Schadensfall greifen Ihnen die folgenden Versicherungen finanziell unter die Arme:
 
  • Die Hausratversicherung übernimmt Schäden, die durch Feuer oder Löschwasser an beweglichen Gegenständen in der Wohnung entstehen. Dazu zählen unter anderem Möbel, Elektrogeräte, Kleider, Lebensmittel sowie Weihnachtsgeschenke.
  • Die Wohngebäudeversicherung hingegen übernimmt die Kosten für Schäden an Bestandteilen des Hauses wie Wände, Türen und Fenster. Auch festverbaute Gegenstände wie Einbauküchen, Parkettböden oder sanitäre Installationen sind versichert.
  • Die Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn durch einen Brand in der eigenen Wohnung Schäden beim Nachbarn verursacht werden.  Eventuelle Schadensersatzansprüche werden von dieser Versicherung übernommen.

Tipps zum Brandschutz in der Wohnung

Am längsten währt die Freude an Kerzen natürlich, wenn die Versicherung gar nicht erst eingeschaltet werden muss. Für eine gleichermaßen besinnliche wie entspannte Weihnachtszeit in der eigenen Wohnung sollten Sie daher die folgenden Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigen:
 
  • Gestecke mit Kerzen nur auf feuerfesten Unterlagen verwenden
  • Auf ausreichend Abstand zu leicht entflammbaren Gegenständen, z.B. Gardinen, achten
  • Kerzen nicht in Zugluft stellen
  • Zweige von Adventskränzen und Weihnachtsbäumen immer feucht halten
  • Gestecke mit Kerzen außer Reichweite von Kindern platzieren
  • Stabile Halterungen für Kerzen verwenden, die das Wachs auffangen
  • Überprüfen, ob in jedem Raum Rauchmelder angebracht wurden
  • Einen großen Eimer mit Wasser für den Notfall bereitstellen

Schadensersatz auch bei fahrlässigem Verhalten

Kommt es doch einmal zu einem Brand, wenn beispielsweise brennende Kerzen unbeaufsichtigt gelassen oder beim Verlassen der Wohnung nicht gelöscht wurden, gilt dies als grob fahrlässiges Verhalten. In diesem Fall kann die Versicherung die Schadensersatzzahlungen kürzen. Wie stark die Leistungen gekürzt werden, hängt dabei vom Grad des Verschuldens ab.
 
Es gibt jedoch Policen, die grobe Fahrlässigkeit versichern. Bei diesen Tarifen werden auch in solchen Fällen die Kosten komplett erstattet. Die Leistung komplett verweigern dürfen Versicherungen nur dann, wenn ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt wird. Und wer setzt in der Weihnachtszeit schon vorsätzlich sein Zuhause in Brand?

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