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Sachschaden

Personen- oder Vermögensschäden werden eher selten über die Hausratversicherung reguliert. Wenngleich ein Vermögensschaden durchaus Folge eines Sachschadens sein kann. Und um einen eben solchen Sachschaden handelt es sich mehrheitlich, wenn Versicherte der Hausratversicherung einen Schaden melden.

Nach einem versicherten Sachschaden wird normalerweise der Wiederbeschaffungspreis für die beschädigten, zerstörten oder entwendeten Gegenstände durch den Versicherer erstattet. In diesem Punkt unterscheidet sich die Hausratversicherung von der Haftpflichtversicherung, die auf Basis des entstandenen Sachschadens zumeist den Restwert zugrunde legt.

Doch nicht jeder Sachschaden wird von der Versicherung übernommen. Sachschäden infolge eines Raubs, Einbruchdiebstahls sind üblicherweise ebenso mitversichert wie Schäden nach einem Blitzschlag, Leitungswasserschäden, Sturm- und Hagelschäden. Durch eine Außenversicherung im Rahmen der Hausratversicherung ist ein Sachschaden vielfach auch auf Reisen im Hotel- oder Pensionszimmer versichert. Ein Sachschaden am Kfz nach einem Einbruch ist bei vielen Versicherern ebenfalls, zumindest anteilig, Teil des Basis-Versicherungsschutzes.

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