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Wer eine Hausratversicherung abschließt, versichert fast immer automatisch auch einen möglichen Leitungswasserschaden mit. Die Schäden, die in dieser Rubrik zusammengefasst werden, reichen deutlich weiter, als dies vielen Versicherten bewusst ist. Zwar gehören Schäden an Leitungsrohren in diesen Bereich, doch auch Schäden durch den Austritt von Flüssigkeiten aus diversen Heizungsmodellen, Wärmepumpen oder Klimaanlagen sind im Regelfall als Leitungswasserschaden mitversichert.
Zusätzlich sehen viele Versicherer in ihren Verträgen die Schadensregulierung nach einem Schaden an Brunnen, Aquarien oder Wasserbetten als Leitungswasserschaden vor. Versichert ist insbesondere im Zusammenhang mit Schäden an Aquarien größtenteils nur das Mobiliar, der Inhalt des Aquariums gehört nicht zum Versicherungsschutz.
Relevant für die Klärung einer Haftungspflicht ist die Entstehungsgeschichte des Leitungswasserschadens. Ursache eines Schadens kann ein menschliches Fehlverhalten sein, zugleich können aber auch technische Probleme Auslöser eines solchen Schadens sein. Häufig entstehen Schäden dieser Art durch einen Defekt an Geschirrspül- oder Waschmaschinen.
Hausratversicherung-Vergleich: Leitungswasserschaden optimal absichern
Auch wenn die Hausratversicherung den unverschuldeten Leitungswasserschaden fast immer versichert, genau hinschauen sollten Sie bei unserem Hausratversicherung Vergleich aber dennoch – vor allem auf die Kostenunterschiede sollte geachtet werden.