Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Sie möchten beraten werden?

Unsere Experten stehen Ihnen telefonisch täglich von 8:00 - 20:00 Uhr zur Verfügung.

089 - 24 24 12 55hrv@check24.de
CHECK24 Social Media

Zu teuer versichert?

Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.

mehr erfahren

Ihre Vorteile bei CHECK24

  • Exklusive Sondertarife
  • Direkter Schutz durch Online-Abschluss
  • Unverbindliches, kostenloses Angebot per Post

Außenversicherung

Die Außenversicherung ist Bestandteil der Hausratversicherung, in deren Police der Wohnort als Versicherungsort festgehalten ist. Zu diesem zählen unter anderem die Wohnung oder das Haus sowie Keller und Schuppen auf dem Wohngrundstück oder Garagen in der Nähe. Befinden sich Teile des Hausrats an einem anderen Ort, beispielsweise in einem Hotelzimmer, einem verschlossenen Spind im Schwimmbad oder im Auto, sind diese über die Außenversicherung abgesichert. Somit stellt sie eine Erweiterung des Versicherungsortes dar. Der Versicherungsschutz der Außenversicherung besteht nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für andere im Haushalt lebende Personen.

Entschädigungssumme anteilig zur Versicherungssumme:

Im Schadensfall entschädigt die Außenversicherung nicht zur vollen Versicherungssumme der Hausratversicherung. Der Schadensersatzanspruch besteht nur zu einem gewissen Anteil, welcher meist zehn Prozent der Versicherungssumme beträgt. Viele Versicherer begrenzen die Höhe der Entschädigungen zudem auf maximal 10.000 Euro.

Sicher auf Reisen mit der Außenversicherung

Reisen, im In- und oft auch im Ausland, sind über die Außenversicherung abgedeckt. Der Versicherungsschutz für Bestandteile des Hausrats ist jedoch meist auf drei Monate beschränkt. Ist der Aufenthalt für einen längeren Zeitraum geplant, besteht kein Schutz über die Außenversicherung – auch nicht für die ersten drei Monate. Die Außenversicherung schließt außerdem nur Gegenstände ein, die sich bereits vor der Reise im Haushalt befunden haben. Wertsachen, die erst während des Aufenthalts erworben wurden, sind daher nicht mitversichert. Bei längeren Reisen und teuren Käufen sollte deshalb beispielsweise eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen werden. Für Hab und Gut, das sich in einem Ferienhaus oder Zweitwohnsitz befindet, wird eine separate Hausratversicherung benötigt.

Campingurlaube sind nicht abgedeckt

Wer gerne Campingurlaube macht, sollte sich genau über den Umfang seiner Außenversicherung informieren. Gegenstände, die sich verdeckt im verschlossenen Auto befinden, sind in der Regel durch die Außenversicherung geschützt. Diebstähle aus Wohnmobilen und -wagen sind jedoch selten mitversichert. Sturm- und Hagelschäden sind ebenfalls nur abgesichert, wenn die Gegenstände in Gebäuden sind. Daher kann es sinnvoll sein, das Gepäck über eine andere Versicherung, etwa eine Camping-Versicherung, zusätzlich zu schützen.

Außenversicherung sichert gegen Diebstahl und Raub ab

Werden außerhalb der eigenen vier Wände Wertsachen aus verschlossenen Räumen oder Behältnissen gestohlen, kommt die Außenversicherung für den entstandenen Schaden auf. Einfache Diebstähle, wie Trick- oder Taschendiebstähle, sind nicht über die Außenversicherung abgedeckt. Zieht ein Dieb beispielsweise unbemerkt das Smartphone aus der Hosentasche, ist dies nicht versichert. Bedroht der Täter jedoch den Versicherungsnehmer oder wird sogar gewalttätig, gilt dies als Raub. In solchen Fällen zahlt die Außenversicherung.

Außenversicherung bietet fortbestehenden Schutz bei Umzügen

Über die Außenversicherung ist bei einem Umzug nicht nur der Transport versichert, sondern auch der Hausrat in der neuen Wohnung. In der Regel sind über einen Zeitraum von drei Monaten sowohl Gegenstände, die sich in der alten Wohnung befinden, als auch das Hab und Gut in der neuen Wohnung abgesichert. Im Anschluss geht der Versicherungsschutz automatisch auf die neue Wohnung über, sodass die Hausratversicherung nicht gekündigt werden muss. Sollten beispielsweise neue Möbel oder andere Gegenstände angeschafft werden und sich daher der Wert des Hausrats ändern, empfiehlt es sich, die Versicherungssumme anzupassen.

Der Hausrat von Kindern, die zur Ausbildung oder zum Studium an einen anderen Ort ziehen, bleibt ebenfalls über die Außenversicherung mitversichert, solange sie keinen eigenen Hausstand gründen. Dies wäre etwa der Fall, wenn sie einen neuen Hauptwohnsitz anmelden.

Fremd- vor Außenversicherung

Werden Gegenstände auf einem anderen Grundstück, etwa bei Freunden, gelagert, kommt die Außenversicherung nur dann für Schäden auf, wenn der Grundstücksbesitzer keine eigene Hausratversicherung abgeschlossen hat. Hier gilt die Regel: „Fremdversicherung vor Außenversicherung“. Ist der Versicherungsnehmer in der fremden Wohnung allerdings selbst als Gast anwesend, leistet die Außenversicherung.

Die Außenversicherung im Hausratversicherung-Vergleich

Leistungen Außenversicherung

Mit unserem Hausratversicherung-Rechner können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Hausratversicherungen die Außenversicherung besonders günstig beinhaltet. Für einen direkten Überblick über die besten Tarife, die auch Diebstähle aus Autos und Hotelzimmern mitversichern, wählen Sie im Rechner unter dem Punkt „Leistungen” einfach „Diebstahl aus dem Auto” und „Diebstahl aus Hotelzimmer” aus.

Hausratversicherung beim Testsieger
  • unverbindlich und kostenlos
  • über 300 Tarifvarianten