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Hausratversicherung bei Umzug

Beim einem Umzug ist einiges zu organisieren. Was es in Bezug auf die Hausratversicherung zu beachten gilt und wie sich der Wohnungswechsel auf den Versicherungsschutz Ihres Inventars auswirkt, erfahren Sie hier.

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Hausratversicherung bei Umzug

Kleine Dinge können große Wirkung zeigen - das gilt leider nicht nur im positiven Sinne. Denn eine unbeobachtete Kerze kann schnell einen verheerenden Wohnungsbrand auslösen. Oder eine poröse Stelle in einer alten Wasserleitung kann sich zu einem Rohrbruch auswachsen und ein ganzes Haus überfluten. Viele Verbraucher schützen deshalb ihr Hab und Gut vor Diebstahl, Brand- oder Wasserschäden mit einer Hausratversicherung.

Viele Versicherte sind sich jedoch in einem Punkt oft unsicher: Was passiert mit meinem Versicherungsschutz, wenn ich in eine andere Wohnung umziehe? Die Antwort lautet: Vorerst gar nichts, sofern Versicherungsnehmer einige Punkte beachten.

Versicherungsschutz der Hausratversicherung beim Umzug

Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung überträgt sich bei einem Wohnungswechsel grundsätzlich parallel auch auf die neue Wohnung - allerdings nur für die Dauer von zwei Monaten. Den Beginn des Umzugs datiert die Versicherungsgesellschaft in aller Regel auf den Zeitpunkt, ab dem erstmals versicherte Gegenstände dauerhaft in der neuen Wohnung gelagert werden.

Um den Schutz der Hausratversicherung bei Umzug für beide Wohnungen zu garantieren, muss der Versicherungsnehmer allerdings gewissen Pflichten (Obliegenheiten) nachkommen:

  • Spätestens zum Einzug muss der Versicherer über den Umzug und gegebenenfalls über die neue Wohnfläche in Kenntnis gesetzt werden.
  • Sollten für die alte Wohnung bestimmte Sicherheitsvorkehrungen (zum Beispiel Sicherheitsschlösser) vereinbart sein, muss der Versicherungsnehmer seiner Assekuranz schriftlich mitteilen, ob diese in der neuen Wohnung vorhanden sind, oder nicht (mögliche Gefahrerhöhung).

Ein Umzug kann dazu führen, dass sich der Versicherungsbeitrag erhöht oder verringert. Hierfür gibt es in der Regel zwei wesentliche Gründe:

  • Die Wohnung liegt in einer anderen Tarifzone (risikoreicheres oder risikoärmeres Versicherungsgebiet).
  • Die Wohnfläche der neuen Wohnung ist geringer oder größer als die der alten Wohnung (eine neue Wohnflächenberechnung ist oftmals beim Bezug eines neuen Wohnraums notwendig).

Vorsicht: Wenn sich durch einen Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrats ändert und der Versicherungsschutz nicht angepasst wird, kann es zu einer Unterversicherung kommen. Beim Umzug in ein geräumigeres Domizil gilt der Unterversicherungsverzicht bis zur Anpassung des Vertrages an die neue Wohnungsgröße - maximal jedoch bis zu zwei Monaten nach Umzugsbeginn.

Sie planen einen Umzug? Wir haben Ihnen wertvolle Tipps auf unserer Themenseite zusammengestellt: Tipps für den Umzug

Umzug ins Ausland

Bei einem Umzug ins Ausland gestaltet sich der Ablauf der Versicherung etwas schwieriger - denn der Versicherungsschutz kann in dem Fall nicht temporär auf die Wohnung übertragen werden. Der Versicherungsnehmer muss also seine Hausratversicherung kündigen und in dem Land, in dem sich die neue Wohnung befindet, eine neue Police abschließen. Der Versicherungsschutz für die bisherige Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.

Aufgabe einer Ehewohnung

Bei einer Trennung von Ehepartnern gilt der Versicherungsschutz sowohl für die neue Wohnung des Versicherungsnehmers als auch für die bisherige gemeinsame Wohnung. Längstens jedoch bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug des Versicherungsnehmers folgenden Beitragsfälligkeit. Der Ehepartner, der in der Wohnung zurückbleibt, muss für seinen Hausrat eine eigene Versicherung abschließen.

Sollte der Versicherungsnehmer in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung verbleiben, gilt der Versicherungsschutz nur für diese Wohnung. Sollte sich in der Wohnung (Versicherungsort) noch Hausrat des Partners befinden der umzieht, ist dieser weiterhin versichert. Eigentum, welches in der neuen Wohnung aufbewahrt wird, ist jedoch nicht versichert.

Wenn beide Ehepartner im Versicherungsschein eingetragen sind, gilt der Versicherungsschutz für die ehemals gemeinsame und die neue Wohnung. Ebenso verhält es sich mit dem Versicherungsschutz, wenn beide Ehepartner eine neue Wohnung beziehen. In beiden Fällen gilt die Dreimonatsregel. Wobei nach einer Aufgabe der Ehewohnung, jeder der für seine neue Wohnung einen Versicherungsschutz wünscht, eine eigene Police abschließen muss.

Hausratversicherung Versicherungsvergleich

Hausratversicherungen bieten einen umfassenden Versicherungsschutz für das private Hab und Gut. Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus sowie Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel lassen sich so finanziell abdecken. Der Versicherungsschutz ist sehr günstig und kann bei Bedarf durch eine Elementar-, Fahrrad- und Glasversicherung ausgeweitet werden.

Eine passende und günstige Hausratversicherung finden Sie am einfachsten mithilfe unseres unverbindlichen und kostenlosen Vergleichsrechners. Sollten Sie in nächster Zeit einen Umzug planen oder sind sogar schon mitten drin, dann lohnt sich ein Hausratversicherungsvergleich besonders - denn unter Umständen erhöhen sich Ihre Beiträge.

In diesem Fall können Sie Ihre Hausratversicherung problemlos kündigen. Mit dem einfachen und schnellen Vergleich der Hausratversicherung und sparen Sie sich viel Zeit und Geld. Nach dem Vergleich können Sie sich direkt für einen Versicherer entschieden und die Police Ihrer Wahl abschließen. Oder Sie fordern zuvor ein schriftliches Angebot an - ganz wie sie es möchten.

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