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Unterversicherung und Unterversicherungsverzicht

Was versteht man unter einer Unterversicherung und einem Unterversicherungsverzicht? Nachfolgend erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, damit die Hausratversicherung im Schadensfall die kompletten Kosten übernimmt.

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Unterversicherung

Definition der Unterversicherung

Eine Hausratversicherung schützt das Eigentum in der Wohnung oder im Haus finanziell vor Schäden, die beispielsweise in Folge von Sturm und Hagel oder Feuer entstehen können. Die Höhe der Kostenübernahme begrenzt sich auf die im Versicherungsvertrag festgelegte Versicherungssumme. 

Damit bei einem Schaden die Kosten vollständig abgedeckt sind, muss demnach die Versicherungssumme mindestens dem Wert des Hausrates entsprechen. Denn wenn der Wert des Hausrats die veranschlagte Versicherungssumme übersteigt, dann handelt es sich um eine Unterversicherung, bei der das Versicherungsunternehmen im Schadenfall die Kosten nur anteilig erstatten muss. Eine anteilige Erstattung erfolgt auch dann, wenn der Schaden im Gesamten niedriger ist als die festgelegte Versicherungssumme. 

Unterschied zur Überversicherung

Bei einer Überversicherung liegt die vorher vereinbarte Versicherungssumme über dem eigentlichen Wert des Hausrates. Der Vorteil hierbei ist, dass Sie als Versicherungsnehmer finanziell vollständig abgesichert sind und keine Gefahr laufen, dass ein Teil der Kosten nicht übernommen wird. Der Nachteil daran ist, dass Sie einen höheren Versicherungsbeitrag zahlen, als eigentlich nötig ist.

Beispiel einer Unterversicherung

Sie haben in Ihrem Versicherungsvertrag eine Versicherungssumme von 65.000 € vereinbart. Aufgrund verschiedener Neuanschaffungen, die Sie bei Ihrem Versicherer nicht gemeldet haben, ist der Wert Ihres Hausrats auf 80.000 € gestiegen. In einem solchen Fall liegt eine Unterversicherung vor, da der Wert Ihres Hausrats die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme übersteigt. Jetzt entsteht aufgrund eines Wasserrohrbruchs in der Küche ein Schaden in Höhe von 15.000 €. Da Sie zu diesem Zeitpunkt unterversichert waren, muss der Versicherer nur anteilig für die entstandenen Kosten aufkommen. 

Wie viel die Versicherung zahlt, lässt sich mit einer festen Formel errechnen:
Entschädigungskosten = (Schadensbetrag x Versicherungssumme) : Versicherungswert
Entschädigungskosten = (15.000 € x 65.000 €) : 80.000 €
Entschädigungskosten = 12.187,50 €

Demnach würde der Versicherer Ihnen 12.187,50 € zahlen, obwohl der eigentliche Schaden 15.000 € beträgt. Die Differenz von 2.812,50 € müssen Sie als Versicherungsnehmer selbst tragen. 

Tipps zur Vermeidung der Unterversicherung

Da eine Unterversicherung für Versicherungsnehmer im Schadenfall sehr teuer werden kann, empfiehlt es sich, ein solches finanzielles Risiko mithilfe verschiedener Tipps und Tricks zu vermeiden:

  • Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts (mehr dazu im folgenden Abschnitt)
  • Regelmäßige Prüfung der Versicherungssumme
  • Fotos von den einzelnen Gegenständen machen
  • Aufbewahrung von Belegen
  • Meldung sämtlicher Änderungen in Bezug auf den Versicherungsvertrag, z.B.
    • bei Tätigung größerer und neuer Anschaffungen
    • bei Änderung der Wohnverhältnisse (z.B. Wohnungswechsel)
    • bei Änderung der Lebensverhältnisse (z.B. bei einer Veränderung der Versicherungssumme aufgrund einer Trennung)

Unterversicherungsverzicht

Definition Unterversicherunsverzicht

In der Regel kontrolliert ein Versicherer bei einem Schadenfall, ob eine Unterversicherung vorliegt. Ist jedoch bei einer Hausratversicherung ein Unterversicherungsverzicht zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber vereinbart, dann verzichtet der Versicherer auf die Prüfung und übernimmt den Schaden in jedem Fall bis zur vorher vereinbarten Versicherungssumme

Unterversicherungsverzicht nur mit pauschaler Wertermittlung möglich

In der Regel wird ein Unterversicherungsverzicht nur im Rahmen der pauschalen Wertermittlung vereinbart. Hierbei wird der Wert des Hausrates - und somit die Versicherungssumme - anhand einer Pauschalen ermittelt, d.h. je Quadratmeter Wohnfläche wird eine bestimmte Summe als Wert des Hausrats festgelegt. In den meisten Fällen sind das 650 € pro Quadratmeter.

Bedingungen des Unterversicherungsverzichts

Damit ein Unterversicherungsverzicht vereinbart werden kann, müssen Versicherungsnehmer einige Bedingungen erfüllen:

  • Die Wohnfläche muss richtig angegeben werden.
  • Die vereinbarte Versicherungssumme muss höher oder gleich der pauschal gesetzten Versicherungssumme sein.
  • Weitere Hausratversicherungs-Verträge ohne Unterversicherungsverzicht für dieselbe Wohnung dürfen nicht bestehen bzw. abgeschlossen werden.

Grundsätzlich unterscheiden sich die oben genannten Bedingungen je nach Versicherer, d.h. jedes Versicherungsunternehmen darf selbst entscheiden, wie der Unterversicherungsverzicht gehandhabt wird und kann demnach auch eigene Bedingungen aufstellen. 

Versicherungssumme trotz Unterversicherungsverzicht richtig festlegen

Da die Kostenübernahme eines Schadens auch bei einem Unterversicherungsverzicht auf die vorher festgelegte Versicherungssumme begrenzt ist, ist es für Versicherungsnehmer wichtig, die Versicherungssumme entsprechend dem Wert des Hausrates genau zu bestimmen. Versicherte mit einem höherwertigen Hausrat, bei denen die Ermittlung der Versicherungssumme anhand der pauschalen Wertermittlung nicht ausreicht, sollten die Versicherungssumme lieber ein bisschen höher ansetzen. Denn nur, wenn die Versicherungssumme mindestens dem entstandenen Schaden entspricht, zahlt der Versicherer bei einem Unterversicherungsverzicht.

Beispiele mit und ohne Unterversicherungsverzicht

Sie haben sich bei Ihrer Hausratversicherung für eine Versicherungssumme von 60.000 € entschieden. Durch den Kauf verschiedener Gegenstände ist Ihr Hausrat allerdings auf 90.000 € angestiegen. Dadurch, dass Sie die Neuanschaffungen nicht an Ihren Versicherer gemeldet haben, liegt eine Unterversicherung vor. Durch einen Wasserrohrbruch entsteht jetzt bei Ihnen ein Schaden in Höhe von 20.000 €. 

Wie viel sie vom Versicherer zurückbekommen, hängt davon ab, ob Sie einen Unterversicherungsverzicht vereinbart haben oder nicht. 

Hausratversicherung ohne Unterversicherungsverzicht
Bei einem fehlenden Unterversicherungsverzicht muss der Versicherer nur anteilig für die entstandenen Kosten aufkommen:

Entschädigungskosten = (Schadensbetrag x Versicherungssumme) : Versicherungswert
Entschädigungskosten = (20.000 € x 60.000 €) : 90.000 €
Entschädigungskosten = 13.333,33 €

Der Versicherer zahlt Ihnen anteilig 13.333,33 €, für die restlichen 6.667,67 € müssen Sie als Versicherungsnehmer selbst aufkommen. 

Hausratversicherung mit Unterversicherungsverzicht
Da ein Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde und die Schadenssumme mit 20.000 € unterhalb der vorher festgelegten Versicherungssumme von 60.000 € liegt, wird der Schaden in voller Höhe vom Versicherungsunternehmen übernommen. Demnach haben Sie keine weiteren Kosten.

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