Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 55
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
Sie möchten beraten werden?
Unsere Experten stehen Ihnen telefonisch täglich von 8:00 - 20:00 Uhr zur Verfügung.
089 - 24 24 12 55hrv@check24.deIhre Vorteile bei CHECK24
Nach Bränden, Leitungswasserschäden und anderen Versicherungsfällen, in denen eine Hausratversicherung im Regelfall haften muss, spielt eben nicht nur der Ersatz von Gegenständen eine Rolle, die teilweise beschädigt oder zerstört wurden. Versicherer kommen bei Ersatz- und Reparaturleistungen zusätzlich für die Aufräumungskosten auf, welche Folgen eines Schadens sein können.
Der Versicherungsschutz besteht bei den Aufräumarbeiten natürlich nur für Gegenstände und Sachen, die beim Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Hilfreich ist die Übernahme der Aufräumungskosten, wenn etwa unbrauchbar gewordene Möbelstücke zur Deponie transportiert und dort entsorgt werden müssen.
Bei Schäden auf dem Balkon muss mitunter auch Schutt zusammengetragen und beseitigt werden. Anders als die Entsorgung von Baumresten (Bäume sind nicht standardmäßig Bestandteil des Versicherungsschutzes) nach einem Unwetter aus dem Garten sind diese Aufräumungskosten bei den meisten Hausratversicherungen mitversichert. Müssen versicherte Gegenstände in besonderer Form vernichtet werden, fällt auch dies vielfach in den Bereich der versicherten Aufräumungskosten.
Aufräumungskosten als Teil des Hausratsversicherung-Vergleichs:
Da es unterschiedliche Arten von Aufräumungskosten gibt, sollten Sie im Hausratversicherung-Vergleich genau prüfen, welche Kosten die Versicherer im Einzelnen übernehmen.