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Rückreisekosten

Sollte ein Versicherungsnehmer sich auf einer Dienstreise befinden und sich in der Zwischenzeit zu Hause ein Versicherungsfall ereignen, kann eine Rückreise nötig werden. Die daraus entstehenden Rückreisekosten werden heute von den meisten Hausratversicherungen übernommen.

Trotzdem legen viele Versicherer bestimmte Voraussetzungen fest. So muss die Schadenssumme einen gewissen Betrag übersteigen und eine Anwesenheit des Versicherungsnehmers sollte dringend erforderlich sein. Wie diese Voraussetzungen im Detail aussehen, hängt vom jeweiligen Versicherer ab. Sollte dieser Punkt also für Sie besonders wichtig sein, empfiehlt sich die Nutzung eines Versicherungsvergleich der Hausratversicherung.

Personen die viel reisen, ob privat oder beruflich, sollten darauf achten, dass Rückreisekosten von der Hausratversicherung übernommen werden.

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