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Bei Hausratversicherungen, die einen Leitungswasserschaden übernehmen, ist in vielen Fällen auch ein sogenannter Rohrschaden mitversichert. Was viele Versicherte nicht wissen: Der Versicherungsschutz besteht eben nicht nur für eingeschlossene Rohrsysteme innerhalb des versicherten Gebäudes. Auch für Schäden an Zuläufen und Abläufen haften viele Versicherer über die Hausratversicherung, wenn durch diese Leitungswasser transportiert wird.
Andere Rohre, die durch das versicherte Gebäude laufen, sind ebenfalls bei vielen Policen inkludiert. Hierzu kann der Rohrschaden an Sprinkleranlagen oder Dampfheizungen ebenso gehören, wie Schäden an Wärmepumpen oder Klimaanlagen.
Ein Rohrschaden muss nicht unbedingt durch ein geplatztes Rohr bei Einbruch des Winters auftreten, damit die Versicherung die Haftung im Versicherungsfall übernimmt. Auch Schäden infolge von Tauwetter an zuvor eingefrorenen Anlagen können als Rohrschäden in den Haftungsbereich fallen. Die Rohrschaden-Meldungen in Deutschland liegen alljährlich im Millionenbereich.
Der Rohrschaden und der Hausratversicherung-Vergleich:
Welche Form eines Rohrschadens über die Hausratversicherung abgesichert ist, entnehmen Sie unserem Hausratversicherung Vergleich schnell und zuverlässig. Das Risiko eines zu geringen Versicherungsschutzes können Sie durch den Service schnell umgehen.