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- » Ab September: Welche Kunden bei der Hamburger Sparkasse Strafzinsen zahlen müssen
| sap
Die Hamburger Sparkasse führt für das Girokonto Strafzinsen ein. Allerdings erst ab Beträgen von 500.000 Euro.
Nach der größten Volksbank, der VR Berlin, verlangt ab dem 1. September nun auch die größte Sparkasse Deutschlands von ihren Privatkunden Strafzinsen. Wer zu viel Geld auf dem Girokonto bei der Hamburger Sparkasse (Haspa) parkt, muss ein sogenanntes Verwahrentgelt von 0,4 Prozent jährlich zahlen. Das gilt für Girokonten, auf denen mehr als 500.000 Euro liegen. Die Bank werde Gespräche mit den betroffenen Kunden führen, zitiert das Hamburger Abendblatt Haspa-Sprecherin Stefanie von Carlsburg. Es gehe darum, diesen „alternative Anlageformen“ anzubieten.
Wie viele Kunden davon betroffen sind, verrät die Haspa laut Abendblatt nicht. Die Sparkasse rechtfertigt das Verwahrentgelt mit den Strafzinsen, die die Europäische Zentralbank (EZB) bereits seit 2014 erhebt. Banken müssen demnach, wenn sie ihre Geldreserven als Sicherheit bei Konten der EZB parken, 0,4 Prozent Strafzinsen zahlen. „Wir gehen davon aus, dass sich die Belastungen der Niedrigzinsphase in den vergangenen Jahren auf jeweils hohe zweistellige Millionenbeträge belaufen“, so Stefanie von Carlsburg gegenüber dem Abendblatt. Trotz der Niedrigzinspolitik der europäischen Währungshüter erwirtschaftete die Haspa im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben einen Gewinn von 80 Millionen Euro.
Als erste Bank hatte die Skatbank, die Direktbanktochter einer thüringischen Volksbank, den Negativzins für Privatkunden eingeführt. Weitere Volksbanken folgten diesem Beispiel, unter anderem die Volksbank Stendal oder die Raiffeisenbank Gmund. Diese Institute berechnen den Strafzins ab höheren Anlagebeträgen von 100.000 Euro oder 500.000 Euro.
Die Volksbank Reutlingen wollte den Negativzins bereits ab einer Einlage von 10.000 Euro einführen. Dagegen protestierten die Kunden und beschwerten sich bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die gegen die Volksbank vor Gericht zog. Das Gericht verbot im Januar dieses Jahres Strafzinsen auf bestehende Konten. Allerdings bezog sich das Urteil des Landgerichts Tübingen auf Einlagegeschäfte, wozu Tagesgeld- oder Festgeldkonten sowie Sparbücher gehören, nicht jedoch Girokonten.
Vor zwei Monaten fällte das Landgericht dann ein weiteres Urteil gegen die Volksbank Reutlingen. Die Bank hatte neben Kontoführungsgebühren zusätzlich Strafzinsen ab dem ersten Euro für das Girokonto verlangt. Eine „unangemessene Benachteiligung der Bankkunden“, hieß es in dem Urteil. Während von dieser Regelung alle Kunden der Volksbank betroffen waren, ist im Falle der Haspa davon auszugehen, dass ein Großteil der Girokontoinhaber dort von den Strafzinsen nicht betroffen sein wird.
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