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Girokontoüberziehung: Bundesrat will Dispozinsdeckelung

München, 25.09.2015 | 15:50 | lsc

Der Bundesrat fordert eine gesetzliche Obergrenze bei Dispozinsen. Doch dieser Zinsdeckel hat Experten zufolge kaum Chancen auf Umsetzung. Nicht zuletzt, weil die Bundesregierung das Problem der teuren Überziehung des Girokontos mit Transparenz lösen will.

Girokonto: Dispozinsen sollen gedeckelt werden
Der Bundesrat will eine gesetzliche Obergrenze bei Dispozinsen.
Der Bundesrat empfiehlt am heutigen Freitag, dass Dispozinsen nicht mehr als acht Prozent über dem Basiszinssatz liegen sollen. Dieser wird halbjährlich von der Bundesbank im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zurzeit liegt er bei einem Wert von minus 0,83 Prozent. Würde der Empfehlung des Bundesrats gefolgt werden, dürften Banken von ihren Kunden derzeit nur noch maximal 7,17 Prozent Zinsen für die Überziehung des Girokontos verlangen.

Die Forderung nach einem Zinsdeckel begründen die SPD-regierten Länder unter der Führung von Nordrhein-Westfalen damit, der "Willkür der Banken ein Ende setzen" zu wollen. Das entspricht auch dem Wunsch der in Düsseldorf mitregierenden Grünen, der "Abzocke mit horrenden Überziehungszinsen" endlich einen Riegel vorschieben zu wollen. Mit seiner Empfehlung stellt sich der Bundesrat ganz klar auf die Seite der Verbraucherschützer, die schon seit Jahren für eine gesetzliche Obergrenze bei Dispozinsen kämpfen.

Zinsschmelze durch Transparenz

Die schwarz-rote Bundesregierung will indes mit Transparenz das Problem der hohen Kosten, die oftmals mit einer Überziehung des Girokontos einhergehen, lösen. Doch statt des Zinsdeckels sollen Banken per Gesetz dazu angehalten werden, ihren Zinssatz gut sichtbar auf ihren Webseiten zu veröffentlichen. Zur Auslegung eines Preisaushangs in der Filiale sind sie bereits verpflichtet.

Zudem soll künftig auch eine Beratungspflicht gelten, so der Wunsch der Bundesregierung. Kunden, die ihr Girokonto über sechs Monate hinweg um durchschnittlich mehr als 75 Prozent überziehen, müssen von der Bank auf andere bzw. günstigere Finanzierungsmöglichkeiten hingewiesen werden. Ähnliches gilt bei einer geduldeten Überziehung über drei Monate, wenn durchschnittlich mehr als 50 Prozent des monatlichen Geldeingangs in Anspruch genommen wurde.

Ergänzend soll ein entsprechender Hinweis seitens der Geldhäuser erfolgen, wenn Kunden ihren Dispokredit über drei Monate zu mehr als 50 Prozent in Anspruch genommen haben. Dieser Vorschlag entstammt einer Empfehlung des Spitzenverbands der Deutschen Kreditwirtschaft, die dieser am Mittwoch vorlegte.

Bekommt die Dispozinsdeckelung eine auf den Deckel?

Da Rot-Grün im Bundesrat über eine Mehrheit verfügt, ist es nicht auszuschließen, dass die Zinsdeckelung die Kammer passieren wird. Allerdings ist das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, in dem auch der Dispozinssatz thematisiert wird, nicht von der Zustimmung des Bundesrates abhängig. Wird auf die Empfehlung des Bundesrats nicht eingegangen, können die Länder dem Bundestag noch einen alternativen Gesetzesvorschlag zur Abstimmung vorlegen. Wird auch dieser abgelehnt, ist das Thema vom Tisch. Experten gehen nicht davon aus, dass der Dispo-Deckel umgesetzt wird.

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