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Girokonto für jedermann: Bundestag verabschiedet Zahlungskontengesetz
| lsc
Der Bundestag hat am Donnerstag einstimmig ein Gesetz verabschiedet, das allen Menschen in Deutschland das Recht auf ein Basiskonto einräumt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) spricht von einem „verbraucherpolitischen Meilenstein“, kritisiert aber das Fehlen klarer Gebührenbegrenzungen. Auch die Linksfraktion sieht hier Nachbesserungsbedarf.
Künftig sind alle deutschen Banken zur Girokonto-Eröffnung verpflichtet.
Nach Inkrafttreten des neuen Zahlungskontengesetzes am 1. Juni dieses Jahres müssen Verbraucher keinen festen Wohnsitz mehr nachweisen, um ein Basiskonto eröffnen zu können. Das Gesetz garantiert einen verbindlichen Girokontozugang. Es verpflichtet alle deutschen Banken dazu, auch Auslandsstudenten, geduldeten Flüchtlingen mit Aufenthaltsbestätigung, Obdachlosen, Hartz-IV-Empfängern sowie verschuldeten Verbrauchern auf deren Wunsch hin ein Guthabenkonto mit Basisfunktion einzurichten. Damit können Überweisungen in Auftrag gegeben, Lastschriften eingezogen und Ein- und Auszahlungen vorgenommen werden. Eine Zahlungskarte ist ebenfalls inkludiert. Das soll garantieren, dass alle am Wirtschaftsleben teilnehmen können.
Jeder muss sich das Jedermann-Konto leisten können
Weigern sich Kreditinstitute dennoch, ein Basiskonto auszustellen, kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Banken die Anweisung erteilen, Betroffene als Kunden anzunehmen. Das bewertet Klaus Müller, Vorstand des vzbv, als besonders positiv. Kritik übt er indes an der Kostenregelung, die seiner Meinung nach nicht streng genug ausgefallen ist. Kreditinstitute sollten nicht die Möglichkeit haben, über zu hohe Entgelte Kunden von einem Jedermann-Konto fernzuhalten. „Ein Basiskonto müssen sich auch die bislang kontolosen Verbraucher leisten können“, so der Verbraucherschützer.
Eine ähnliche Sichtweise vertritt der finanzpolitische Sprecher der Linksfraktion, Axel Troost. Er vermisst eine klare Begrenzung der Kontoführungsgebühren. Für einkommensschwache Kunden seien auch jährliche Gebühren von 40 oder 50 Euro nicht unerheblich. In diesem Punkt bestehe demnach noch Nachbesserungsbedarf.
Auch der Kontowechsel wird einfacher
Das neue Zahlungskontengesetz bringt auch Verbesserungen hinsichtlich des Kontowechsels mit sich. Ab diesem Sommer sind die am Kontowechsel beteiligten Banken dazu verpflichtet, im Sinne des Verbrauchers zusammenzuarbeiten und für ihn den Wechsel innerhalb von maximal zehn Tagen zu vollziehen. Außerdem müssen Banken bei der Girokontonutzung anfallende Entgelte einschließlich der Dispozinsen für Verbraucher leicht auffindbar und verständlich ausweisen. So sollen ein transparenterer Kostenüberblick und eine bessere Vergleichbarkeit gewährleistet werden.
Hintergrund des Gesetzes: Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie
Zwei Jahrzehnte lang wurde in Deutschland darüber debattiert, ob Banken gesetzlich zur Kontoeröffnung verpflichtet werden müssen oder ob die bisher geltende freiwillige Selbstverpflichtung ausreicht. Im Jahr 2014 wurde dann europaweit festgelegt, dass die Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen bis zum 18. September 2016 von allen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. Am 15. Januar traf der Bundestag zusammen, um über den Gesetzesentwurf zu beraten. Am Donnerstag wurde das neue Zahlungskontengesetz verabschiedet. In Kraft treten wird es voraussichtlich am 1. Juni 2016.