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Girokonto für jedermann per Gesetz ab Juni 2016

München, 05.11.2015 | 09:01 | lsc

Ab 1. Juni 2016 wird jeder Mensch, der sich legal in Deutschland aufhält, das Recht auf ein Girokonto haben. Vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf für ein Zahlungskontengesetz verabschiedet, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium der Finanzen vorgelegt hat.

Girokonto: Geldautomat von der Seite
Ein Girokonto mit Basisfunktionen steht ab Sommer 2016 allen zu, die sich legal in der EU aufhalten.
Das im Sommer nächsten Jahres in Kraft tretende Gesetz setzt die EU-Zahlungskonten-Richtlinie in deutsches Recht um. Von dem Rechtsanspruch auf ein Girokonto profitieren vor allem sozialschwache Personen. Die Kontoeröffnungsanträge von Obdachlosen, Asylbewerbern oder Personen mit schlechter Bonität wurden in der Vergangenheit häufig abgelehnt. Künftig müssen Banken allen Interessenten das sogenannte Girokonto für jedermann eröffnen. Dabei handelt es sich um ein Basiskonto, das die wichtigsten Funktionen abdeckt. Mit ihm können Überweisungen getätigt, Lastschriften eingezogen und Ein- und Auszahlungen vorgenommen werden. Eine Zahlungskarte ist ebenfalls inkludiert. Doch im Gegensatz zu anderen Girokonten kann das Basiskonto nur im Guthaben geführt werden. Kein Institut ist dazu verpflichtet, dem Kunden einen Dispo einzuräumen. Die Kontoüberziehung ist somit nicht möglich.

Girokonto für jedermann darf kostenpflichtig sein

Dem Koalitionsvertrag entsprechend werden alle Kreditinstitute, die Girokonten anbieten, verpflichtet, Basiskonten zur Verfügung zu stellen. Gratis müssen Banken das Girokonto für jedermann allerdings nicht anbieten. Sie sollen jedoch laut Gesetzesentwurf „nur angemessene Entgelte verlangen“ dürfen. Wie hoch diese maximal ausfallen dürfen, ist nicht geregelt. In puncto Kosten sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Nachbesserungsbedarf: „Die Regelungen über das angemessene Entgelt der neuen Basiskonten seien den Verbraucherschützern zufolge noch vage, und die Möglichkeiten, als Basiskonto-Inhaber zu einem günstigeren Anbieter wechseln zu können, verbesserungsbedürftig.“

Gesetz macht den Girokontowechsel einfacher

Doch der Gesetzesentwurf befasst sich nicht nur mit dem Girokonto für jedermann. Auch der Kontowechsel soll ab 1. Juni 2016 einfacher werden, indem der bisherige und der neue Girokontoanbieter zusammenarbeiten. Verbraucher müssen dann nicht mehr selbst ihre Zahlungsaufträge an die neue Bank weiterleiten. Stattdessen sollen die Banken sich gegenseitig die erforderlichen Informationen zukommen lassen, sodass sichergestellt werden kann, dass der neue Girokontoanbieter Daueraufträge übernimmt und Lastschriften akzeptiert. Das neue Kreditinstitut soll auch die Vertragspartner des Kunden über dessen Kontowechsel informieren.

Banken zu mehr Transparenz verpflichtet

Zudem wird das neue Zahlungskontengesetz Banken zu mehr Transparenz hinsichtlich der von ihnen verlangten Entgelte verpflichten. Verbraucher sollen Kostenübersichten und Vergleichsportale dabei helfen, herauszufinden, wie viel sie z.B. für ein Girokonto bei verschiedenen Anbietern bezahlen müssen. Die Größe des Filial- und Geldautomatennetzes gehören ebenso zu den Kriterien, die Verbraucher künftig einfacher vergleichen können sollen, wie die Höhe der Kontoführungsgebühren und Dispozinsen.

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