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Girokonto: Fehlbuchungsgebühren laut BGH-Urteil verboten
| lsc
Banken ist es untersagt, für falsch gebuchte Barein- bzw. Auszahlungen auf das Girokonto Gebühren zu erheben. Das geht aus einem Urteil hervor, das der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstagvormittag in Karlsruhe fällte. Entsprechende Klauseln, die Banken ein solches Vorgehen erlauben, sind damit unwirksam.
Banken ist es untersagt, für falsch gebuchte Barein- bzw. Auszahlungen auf das Girokonto Gebühren zu erheben.
Das Urteil wurde im Prozess, den die Schutzgemeinschaft für Bankkunden gegen die Vereinigten Raiffeisenbanken Gräfenberg-Forchheim geführt hatte, gesprochen. Anlass der Unterlassungsklage war das Entgelt von 35 Cent, das diese Banken pro Barein- und Barauszahlung auf Girokonten in Rechnung gestellt hatten. Eine Klausel im Vertrag besagte, dass diese Gebühr auch für Barein- bzw. Auszahlungen, die nicht richtig verbucht werden, zu bezahlen seien. Derartige Fehlbuchungsgebühren hat der BGH nun allerdings verboten, denn durch die fehlerhafte Ausführung eines Zahlungsauftrags würden die Bankkunden unangemessen benachteiligt.
Dass der BGH sich lediglich zu den Fehlbuchungsgebühren klar geäußert hat, entsprach nicht den Erwartungen der Verbraucherschützer. Sie hofften auf die Klärung der Grundsatzfrage, ob es Geldinstituten erlaubt ist für Barzahlungen am Schalter Extra-Gebühren zu erheben. Vertretern der Banken zufolge wären Kontoein- und Auszahlungen Dienstleistungen, für die sie ihren Kunden Entgelte berechnen dürften. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden vertritt hingegen die Ansicht, dass Buchungsgebühren bereits über die allgemeinen Kontoführungsgebühren abgegolten werden.
Jörg Schädtler, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Bankkunden, hätte es begrüßt, wenn der BGH es verboten hätte, für Konto-Abbuchungen Geld zu verlangen. Denn seiner Aussage nach, würden immer mehr Geldinstitute in Deutschland eine solche Gebühr erheben. Typisch seien 20 bis 40 Cent pro Buchung. Im Einzelfall könne die Gebühr aber auch bei einem Euro liegen, selbst ein Betrag von 1,50 Euro sei schon vorgekommen. Verbraucher können sich vor unnötigen Gebührenzahlungen schützen, indem sie regelmäßig ihre Kontoauszüge kontrollieren und im Bedarfsfall ein günstigeres Konto bei einer anderen Bank eröffnen. Direktbanken bieten oft kostenlose Girokonten an, bei denen keine Kontoführungsgebühren bezahlt werden müssen.