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Girokonto: Neuer Gesetzesentwurf zu Dispozinsen verabschiedet

München, 16.07.2015 | 08:58 | bme

Am Mittwoch verabschiedete die Bundesregierung einen neuen Gesetzesentwurf, der die Dispozinsen verbraucherfreundlicher regeln sollen. Das geht aus einer Mitteilung der Bundesregierung hervor. Die Regelung sieht unter anderem eine Beratung für Kunden vor, die ihr Konto dauerhaft oder erheblich überziehen. Verbraucherschützern geht das jedoch nicht weit genug.

viele Kontoauszüge übereinander
Verbraucher sollen durch den Gesetzesentwurf zu Dispozinsen besser geschützt werden.
Eine Beratung des Bankkunden ist künftig immer dann vorgesehen, wenn der eingeräumte Überziehungsraumen über sechs Monate hinweg ununterbrochen zu durchschnittlich 75 Prozent genutzt wird. Gleiches gilt für Fälle, in denen das Konto über drei Monate hinweg bei der sogenannten geduldeten Überziehung sowie um mehr als 50 Prozent des monatlichen Geldeingangs überzogen wird. Die Beratung zu kostengünstigeren Alternativen muss in einem persönlichen Gespräch erfolgen, dieses kann jedoch auch per Telefon geführt werden. Ort und Zeitpunkt der Beratung müssen darüber hinaus von dem Geldinstitut dokumentiert werden. Zudem erfolgt die Beratung nicht einmalig, sondern auch mehrfach, sofern die Voraussetzungen für ein Gespräch erneut erfüllt sind.

Banken sind darüber hinaus nun verpflichtet, ihre Dispozinsen transparent auf der Webseite auszuweisen. Man versetze Verbraucher somit in die Lage, die Zinssätze schnell und einfach miteinander vergleichen zu können, sagte Justizminister Heiko Maas (SPD) zu der neuen Regelung. Für Geldinstitute werde es so schwerer, unangemessen hohe Dispozinsen zu verlangen, so Maas weiter.

Verbraucherschützern geht die neue Regelung allerdings nicht weit genug, sie hatten im Vorfeld gefordert, die Höhe der Dispozinsen zu deckeln. Festgelegt sind die neuen Regelungen zu Dispozinsen im Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Diese sieht unter anderem vor, dass die Bonität der Kreditnehmer im Vorfeld streng geprüft werden muss. Auch im Bereich Immobilienkredite wird die Informationspflicht für Banken ausgeweitet.
 

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