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Verbraucherschutz
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Bafin greift bei Basiskonten ein

München, 10.05.2017 | 15:17 | skl

Auf der Jahrespressekonferenz der Bafin stand das Thema Verbraucherschutz im Vordergrund. Besonders bei sogenannten Basiskonten sah die Behörde Handlungsbedarf und trat für die Rechte der Verbraucher ein.

Basiskonto
In 110 Fällen setzte die Bafin das Recht der Verbraucher auf ein Basiskonto durch.
In 110 Fällen hat die Bundesagentur für Finanzdienstleitungsaufsicht, kurz Bafin, die Eröffnung eines Basiskontos durchgesetzt. 17 Mal davon musste die Behörde eine Kontoeröffnung förmlich anordnen. Seit Mitte letzten Jahres müssen Banken jeden Kunden ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten. Nun griff zum ersten Mal die Bafin ein und setzte den Anspruch von Verbrauchern auf ein Konto durch. Für die Kontoführung dürfen die Geldhäuser ein Entgelt verlangen. Verbraucherschützer haben seitdem immer wieder die zu hohen Gebühren kritisiert. Laut Bafin muss dieses Entgelt angemessen sein. „Ist es das nicht, können wir eine Bank anweisen, ihr Entgeltmodell entsprechend anzupassen“, wie Béatrice Freiwald, Exekutivdirektorin Innere Verwaltung und Recht, auf der Jahrespressekonferenz der Finanzaufsicht am Dienstag in Frankfurt am Main erklärte.

Verbraucherschutz auch Aufgabe der Bafin

Das sogenannte Konto für Jedermann gibt auch Obdachlosen, Flüchtlingen und sozial Schwachen einen Rechtsanspruch auf ein eigenes Girokonto und lässt sie am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilhaben. Die Kontoinhaber können ihr Konto allerdings nicht überziehen. Eine Höchstgrenze für Kontogebühren gibt es beim Basiskonto nicht. Trotzdem dürften die Banken keine Abwehrpreise verlangen, so Freiwald. Da ein Jedermannkonto für die Banken häufig mit einem höheren Aufwand verbunden ist, weil viele Dokumente bei Obdachlosen oder Flüchtlingen nicht problemlos zugänglich sind, ist das Basiskonto für einige Kreditinstitute nicht besonders lukrativ. Dagegen ging die Bafin vor: „Wir greifen also an dieser Stelle – und nur hier – in ein einzelnes Vertragsverhältnis unmittelbar gestaltend ein“, erklärte Freiwald. Denn zu den Aufgaben der Bafin gehört nicht nur, ein stabiles und funktionsfähiges Finanzsystem zu gewährleisten, sondern auch Verbraucherschutz.

Bafin verbietet erstmalig Finanzprodukt

Auf der Jahrespressekonferenz bedankte sich Elisabeth Roegele, die oberste Wertpapieraufseherin der Bafin, für die enge Zusammenarbeit mit den Verbrauchschutzzentralen. Einige Verbrauchschützer sitzen im Verbraucherbeirat der Bafin und weisen die Behörde auf Missstände am Finanzmarkt hin – so auch bei den Basiskonten geschehen. Um einen kollektiven Verbraucherschutz durchsetzen zu können, kann die Bafin auch Produkte verbieten. Das haben die Finanzmarktwächter das erste Mal diese Woche gemacht, als sie die Vermarktung und den Verkauf von finanziellen Differenzkontakten (CFDs) einschränkten, da das Risiko von Verlusten für private Anleger nicht überschaubar sei.

Präsident Hufeld nimmt Banken in Schutz

Auf der Jahrespressekonferenz äußerte sich Felix Hufeld, Präsident der Bafin, auch zum Thema Niedrigzinsen und Bankgebühren. Der oberste Finanzwächter nahm die Banken in Schutz: „Wer Kunde einer gesunden Bank oder Sparkasse sein will, muss akzeptieren, dass das Institut aufwandsgerechte Preise verlangt und neue Ertragsquellen erschließt, wenn alte versiegen.“ Nach Einschätzung von Hufeld tragen die Gebühren dazu bei, dass die Geschäftsmodelle der Banken stabil sind. Dennoch, fordert die Bafin keinesfalls höhere Gebühren. 

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