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Nicht alle bekommen das Girokonto für jedermann

München, 19.04.2016 | 07:46 | lsc

Damit in Deutschland wirklich jeder ein Girokonto hat, reicht es nicht, die entsprechende EU-Vorschrift im Juni zum nationalen Gesetz werden zu lassen. Das weiß auch Bundesfinanzminister Wolfang Schäuble (CDU), der mit einer Lockerung des Geldwäschegesetzes das Problem lösen will.

Ohne Reisepass kein Girokonto für jedermann
Ohne gültige Ausweisdokumente kann auch das Girokonto für jedermann nicht rechtmäßig eröffnet werden.
Nach der Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie im Juni dieses Jahres wird jeder Verbraucher, der sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält, das Recht auf ein Girokonto haben. Zur Eröffnung eines Basiskontos sind deutsche Banken dann nämlich gezwungen. Damit aber auch Menschen, die in Deutschland nur geduldet sind oder Flüchtlinge, deren Asylverfahren noch nicht beendet ist, das Girokonto für jedermann erhalten können, bedarf es laut eines Berichts der Süddeutschen Zeitung (SZ) einer Änderung des Geldwäschegesetzes. Dieses verbietet es, ohne gültigen Ausweis ein Girokonto zu eröffnen. Wer keine gültigen Dokumente besitzt, sondern nur die Bescheinigungen deutscher Ämter vorlegen kann, kann weiterhin von den Kreditinstituten abgewiesen werden.

Laut einem Vorschlag des Bundesfinanzministers Wolfang Schäuble soll das Gesetz nun von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) gelockert werden. Das Vorzeigen des Ankunftsnachweises etwa, den Flüchtlinge künftig erhalten werden, soll den Informationen der SZ folgend für die Kontoeröffnung genug. Christina Buchmüller, Juristin beim Verbraucherzentrale-Bundesverband, hält auch dieses Dokument für nicht ausreichend, um die Vorgaben des Geldwäschegesetzes zu erfüllen.

Von de Maizière ist bisher keine Reaktion auf Schäubles Vorschlag bekannt. Dieser wurde nun an Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) weitergereicht.

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