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Urteil: Krankenkasse muss Mann keine Perücke zahlen

München, 22.4.2015 | 13:40 | mst

Die gesetzliche Krankenversicherung muss einem glatzköpfigen Mann in der Regel keine Perücke bezahlen. Das hat das Bundessozialgericht am Mittwoch entschieden. Demnach haben Männer nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Perücke.

Richtertisch mit HammerUrteil: Männer haben in der gesetzlichen Krankenversicherung nur unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Perücke.
Der Kläger litt schon seit 1983 an einer vollständigen Haarlosigkeit und trug seitdem Perücken. Seine Krankenkasse übernahm hierfür stets die Kosten, zuletzt im Dezember 2006. Danach weigerte sich die Kasse, die Kosten weiter zu übernehmen, da Kahlköpfigkeit und Haarverlust bei Männern nicht als störende Auffälligkeit wahrgenommen würden. Dagegen klagte der Mann.
 
Das Bundessozialgericht gab der Krankenkasse jetzt recht. Der Haarverlust bei älteren Männern sei natürlich und weder eine Krankheit noch eine Behinderung. Demgegenüber litten Frauen im fortgeschrittenen Alter normalerweise nicht unter einem Verlust der Haare. Sie hätten daher grundsätzlich Anspruch auf eine Kunsthaarperücke.
 
Bei Männern gelte dies jedoch nur bei einem totalen Haarverlust, der auch Brauen, Wimpern und Bart betreffen würde. Besonders bei jüngeren Männern hätte dies eine entstellende Wirkung. Bei dem deutlich über siebzig Jahre alten Kläger sei dies jedoch nicht der Fall, urteilten die Bundesrichter. Ob der Betroffene seinen Haarverlust selber als entstellend empfinde, sei dabei nicht entscheidend. Die Kasse hat nach Auffassung des Gerichts die Erstattung daher zu Recht abgelehnt.

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