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München, 10.7.2014 | 17:23 | mst
Das 2012 in Kraft getretene Landärztegesetz wird aller Voraussicht nach sein Ziel verfehlen, ländliche Regionen besser mit Ärzten zu versorgen: Auch nach der aktuellen Planung wird sich ein Drittel der Kinder-, Frauen- und Augenarztpraxen in Großstädten befinden – obwohl dort nur ein Viertel der deutschen Bevölkerung wohnt. Das zeigt eine am Donnerstag vorgestellte Studie der Bertelsmann Stiftung. Die Autoren der Studie haben dafür ermittelt, wie sich die Arztpraxen nach den neuen Bedarfsplänen zukünftig auf die Regionen verteilen werden.
Die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll das Kliniksterben verhindern und die Versorgungsqualität verbessern. Für die Pläne zur Finanzierung der Reform erntet der Bundesgesundheitsminister nun Kritik aus dem Lager der Krankenkassen.
Aus der Prognose des GKV-Schätzerkreises ergibt sich ein finanzieller Mehrbedarf der gesetzlichen Krankenkassen, der rein rechnerisch eine Erhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,1 Prozentpunkte von aktuell 1,6 Prozent (2023) auf 1,7 Prozent für das Jahr 2024 notwendig macht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant für 2024 eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das geht aus einem ersten Entwurf für die Anpassung der Sozialversicherungsgrößen hervor.