089 - 24 24 12 74 Hilfe und Kontakt
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 74

Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr

 

Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
krankenkassen@check24.de

Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Rechengrößen 2021: Gutverdiener müssen mehr für Krankenkasse zahlen

München, 7.9.2020 | 14:56 | mst

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung werden 2021 turnusmäßig ansteigen. Gutverdiener zahlen dann mehr, auch die Hürde für einen Wechsel in die private Krankenversicherung wird höher liegen.

Geldscheine, Münzen und ein Stethoskop liegen auf Arztunterlagen.Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird sich 2021 weiter erhöhen.
Gutverdiener müssen ab nächstem Jahr höhere Abgaben an die gesetzlichen Sozialversicherungen zahlen. Auch die gesetzliche Krankenversicherung wird für sie damit teurer. Das geht aus dem aktuellen Referentenentwurf für die Rechengrößen 2021 hervor.
 
So steigt die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge auf das Einkommen fällig werden, in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von 4.687,50 Euro auf 4.837,50 Euro monatlich. Auch die Versicherungspflichtgrenze, ab der man eine private Krankenversicherung als Angestellter abschließen kann, erhöht sich auf ein Jahresgehalt von 64.350 Euro (2020: 62.550 Euro). Liegt das Gehalt oberhalb dieser Grenze, kann man sich privat versichern.

Bezugsgröße erhöht sich auf knapp 3.300 Euro im Westen

Eine weitere wichtige Rechengröße ist die Bezugsgröße in der Sozialversicherung – um etwa den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte ohne Einkommen zu ermitteln. Dieser Wert erhöht sich für die westlichen Bundesländer auf 3.290 Euro im Monat (2020: 3.185 Euro), im Osten auf 3.115 Euro (2020: 3.010 Euro).
 
Die Rechengrößen werden jedes Jahr auf Grundlage der Gehaltssteigerung des Vorjahres bestimmt. Im Jahr 2019 stiegen die Löhne bundesweit im Durchschnitt um 2,94 Prozent. Die neuen Rechengrößen müssen noch final von der Bundesregierung beschlossen und vom Bundesrat genehmigt werden, bevor sie zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Weitere Nachrichten zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung