089 - 24 24 12 74 Hilfe und Kontakt
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 74

Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr

 

Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
krankenkassen@check24.de

Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Neue Früherkennungsrichtlinien: Eltern-Kind-Verhältnis rückt in den Fokus

München, 5.9.2016 | 14:15 | are

Seit 1. September gelten neue Regeln für Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern. Gerade psychische Probleme und Konflikte in der Familie sollen verstärkt beobachtet werden. Das geht aus einer Mitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hervor. 

Ärztin-kleiner-JungeDie kostenlosen U-Untersuchungen für Kinder sollen künftig noch besser werden.
Mit den sogenannten U-Untersuchungen werden der Gesundheitszustand und die Entwicklung von Kindern bis zum Schulalter beobachtet. Um emotionale Störungen frühzeitig zu erkennen, sollen Kinderärzte künftig genauer auf die Interaktion zwischen dem Kind und seinen Bezugspersonen achten.
 
Auch ein Mukoviszidose-Screening zur Erkennung dieser Erbkrankheit sowie Hör- und Sehtests nach festgelegten Standards sind künftig Teil der Früherkennungsuntersuchungen. Zudem sollen die Eltern noch breiter zu Themen wie etwa dem richtigen Impfschutz oder der richtigen Ernährung informiert werden.
 

Gesetzliche Krankenversicherung soll Kosten übernehmen

Das Dokumentationsheftchen das „Gelbe Heft“, das die Untersuchungen festhalten und Eltern informieren soll, gibt es daher nun in einer überarbeiteten Form. Seit 1. September werden die neuen Untersuchungen in Kliniken durchgeführt. Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
 
In Kinderarztpraxen ist die Sache etwas komplizierter. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung können die Kosten von den Krankenkassen erst übernommen werden, wenn die Vergütung geregelt wurde. Da dies im Moment noch ausstehe, müssten Eltern mit einer Übergangszeit von bis zu einem halben Jahr rechnen. Im Zweifelsfall sollten Eltern bei ihrem Kinderarzt nachfragen, welche Untersuchungen übernommen werden.

Weitere Nachrichten zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung