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Krankenkassen fordern strengere Kontrolle von Zahnarztrechnungen

München, 10.4.2012 | 18:04 | tei

Die gesetzlichen Krankenkassen wollen Zahnärzten künftig genauer auf die Finger schauen: Die Mediziner sollen demnach auch die Teile der Rechnung vorlegen, welche der Patient aus der eigenen Tasche zahlen muss. Derzeit erhält nur der Patient die Endabrechnung von seinem Zahnarzt. Wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitteilte, hat der Verwaltungsrat des Verbands heute ein entsprechendes Positionspapier beschlossen.

Die Kassen wollen die Zahnärzte strenger kontrollieren. Auch das Abrechnungssystem soll reformiert werden.Die Kassen wollen die Zahnärzte strenger kontrollieren. Auch das Abrechnungssystem soll reformiert werden.
Auf diese Weise wolle man endlich Transparenz bei den Zahnarztrechnungen schaffen, sagte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbands, der Süddeutschen Zeitung. Die Kassen zahlen derzeit nur einen festen Zuschuss, die Differenz muss der Patient tragen. Die Zahnmediziner legen den gesetzlichen Krankenkassen lediglich die Kostenvoranschläge vor. Nur wenn jede Rechnung für Zahnersatz an die jeweilige Krankenkasse gehe, könnten diese prüfen, ob die medizinische Leistung auch angemessen sei, sagte ein Verbandssprecher gegenüber tagesschau.de.

Zudem wollen die Kassen das Abrechnungssystem reformieren. Demnach soll es für die gesetzlich Versicherten einen eigenen Preiskatalog für Zuzahlungen geben. Derzeit rechnen die Zahnärzte alles außer der Standardversorgung über die Gebührenordnung der privaten Krankenversicherung ab. Nach dem neuen System würden deutlich geringere Zuzahlungen fällig. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) bezeichnete den Vorstoß des GKV-Verbands in einer Mitteilung als absurd. Es gebe bereits ein hohes Maß an Transparenz, sagte KZBV-Chef Dr. Jürgen Fedderwitz. Gegenüber tagesschau.de kritisierte er, dass die Kassen Leistungen kontrollieren wollten, für die sie nicht zahlen.

Die rot-grüne Regierungskoalition hatte 2005 als Sparmaßnahme einen Festzuschuss für zahnärztliche Leistungen eingeführt und damit für mehr Privatisierung gesorgt. Seitdem erhält jeder Patient einen festen Betrag für jede medizinische Behandlung. Bei einer Krone oder Brücke wird dadurch jedoch nur etwa die Hälfte der anfallenden Kosten für eine Standardversorgung gedeckt. Umfassendere Leistungen nach der privaten Gebührenordnung sind auch entsprechend teurer. Einer Studie der Ersatzkassen zufolge, über die die Süddeutsche Zeitung berichtet, stieg der Kostenanteil der Versicherten zwischen 2005 und 2009 um bis zu 14 Prozent.

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