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Krankenkasse für Rentner: Neue Regeln für Krankenversicherung der Rentner

München, 1.8.2017 | 14:29 | mst

Freiwillig versicherte Rentner mit Kindern zahlen ab dem 1. August unter Umständen weniger für ihre Krankenkasse. Möglich macht dies eine Gesetzesänderung.
 

Älterer Mann löst ein KreuzworträtselRentner, die gesetzlich pflichtversichert sind, müssen auf private Einnahmen keine Krankenkassen-Beiträge zahlen.
Rentner sind gesetzlich pflichtversichert, wenn sie während der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert waren.
 
Nach einer Gesetzesänderung erhöhen eigene Kinder sowie Stief- und Pflegekinder die Anrechnungszeit. Für jedes Kind werden einem Rentner pauschal drei Jahre Vorversicherungszeit angerechnet. Ob er das Kind selbst erzogen hat, spielt dabei keine Rolle.
 

Freiwillig Versicherte können unter Umständen wechseln

Rentner, die bislang freiwillig gesetzlich versichert waren, werden damit unter Umständen pflichtversichert und können sich in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichern. Haben sie neben ihrer Rente weitere private Einnahmen wie etwa Miet- oder Zinseinkünfte, müssen sie für diese als pflichtversicherte Rentner keine Versicherungsbeiträge zahlen.
 
Rentner, die freiwillig gesetzlich versichert sind, müssen hingegen auch auf ihre privaten Einnahmen Krankenkassenbeiträge zahlen.
 

Antrag bei der Krankenkasse stellen

Wer seinen Status überprüfen lassen möchte, kann formlos einen Antrag bei seiner Krankenkasse stellen. Dazu sollte man die Geburtsurkunden der Kinder vorlegen. Die Kassen selbst sind nicht dazu verpflichtet, dies automatisch zu prüfen.
 
Auch Rentner, die bislang privat krankenversichert sind, können dank der Gesetzesänderung unter Umständen in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Sie sollten ihren Versicherungsstatus bei der Kasse prüfen lassen, bei der sie zuletzt versichert waren.

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