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München, 30.5.2011 | 17:00 | tei
Gesetzliche Krankenkassen, die künftig Versicherten einer insolventen Kasse die Aufnahme verweigern, müssen voraussichtlich ab dem 1. Januar 2012 mit einer Strafzahlung von bis zu 50.000 Euro rechnen. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist laut Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) nahezu fertiggestellt.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich ab dem 1. Januar 2025 auf deutlich höhere Beiträge einstellen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll voraussichtlich um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent steigen.
Nachdem vor einigen Wochen der Finanzierungsentwurf der Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für Kritik sorgte, stellt der Dachverband der Betriebskassen (BKK) nun erste Schätzungen für den Zusatzbeitrag im Jahr 2025 vor: Die Kassen erwarten den bislang höchsten Anstieg des Beitrags.
Die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll das Kliniksterben verhindern und die Versorgungsqualität verbessern. Für die Pläne zur Finanzierung der Reform erntet der Bundesgesundheitsminister nun Kritik aus dem Lager der Krankenkassen.