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Gesundheitsminister will Krankenkassen für Ablehnung von Versicherten bestrafen

München, 30.5.2011 | 17:00 | tei

Gesetzliche Krankenkassen, die künftig Versicherten einer insolventen Kasse die Aufnahme verweigern, müssen voraussichtlich ab dem 1. Januar 2012 mit einer Strafzahlung von bis zu 50.000 Euro rechnen. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist laut Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) nahezu fertiggestellt.

Krankenkassen, die Versicherte abweisen, sollen ab 1. Januar 2012 mit einer Strafzahlung belegt werden.Krankenkassen, die Versicherte abweisen, sollen ab 1. Januar 2012 mit einer Strafzahlung belegt werden.
Nach Angaben des Ministers soll über die Höhe der Summe jedoch von Fall zu Fall entschieden werden, wie mehrere Medien berichten. Fällig werden soll eine Strafzahlung etwa dann, wenn Krankenkassen ihre Versicherten falsch beraten oder vor deren Aufnahme Unterlagen einsehen wollen, die für den Wechsel innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht erforderlich sind.

Die neuen Restriktionen, die laut Bahr in das Gesetz zur Bekämpfung des Ärztemangels eingebettet werden, sollen auch die Vorstände der Kassen persönlich haftbar machen. Außerdem soll der Wechsel in eine andere Krankenkasse erleichtert werden, wenn die eigene gesetzliche Kasse Insolvenz anmeldet. Hierzu erhalten Versicherte künftig direkt mit dem Informationsschreiben über die Schließung ihrer Kasse ein spezielles Formular, auf dem nur noch die gewünschte neue Krankenkasse angekreuzt werden muss.

Eine Verschärfung der bislang gültigen Gesetzlage kam auf die Agenda, als sich kürzlich mehrere Patienten der pleite gegangenen City BKK beklagt hatten, dass diverse Kassen ihnen die Aufnahme verwehrt hätten. Dieses Verhalten ist innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung jedoch nicht zulässig - die Kassen sind verpflichtet, alle Interessenten unabhängig von Alter oder Krankenakte aufzunehmen.

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