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Gesetzentwurf: Termingarantie bei Fachärzten - mit Einschränkungen

München, 13.10.2014 | 15:32 | mst

Die Große Koalition will garantieren, dass gesetzlich Versicherte innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Facharzt erhalten. Wie das Versicherungsjournal am Montag berichtete, wird es jedoch Einschränkungen geben: Einem ersten Gesetzentwurf zufolge sollen Kassenpatienten nicht auf einen bestimmten Facharzt bestehen können, lediglich die Entfernung zur Praxis müsse zumutbar sein. Können die geplanten Servicestellen innerhalb von vier Wochen keinen Termin vereinbaren, dürfen sie auch die Behandlung in einer Klinik anbieten.
 

Ärztin mit PatientDie Termingarantie bei Fachärzten soll kommen - allerdings mit Einschränkungen.
Nach dem Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit wird auch die Vier-Wochen-Frist aufgeweicht. Diese soll demnach nicht gelten, wenn es aus medizinischer Sicht nicht notwendig ist, den Patienten innerhalb von vier Wochen zu behandeln.

Zudem müssen gesetzlich Versicherte in den meisten Fällen von ihrem Hausarzt überwiesen werden. Laut des Berichts des Versicherungsjournals sind nur Termine bei Augen-, Frauen- oder Kinderärzten ohne Überweisung möglich. Nach den aktuellen Plänen sollen Bundestag und Bundesrat das „Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ frühestens im Frühjahr 2015 beschließen. Die Termin-Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes ihre Arbeit aufnehmen.

Erst im September hatte eine Erhebung der Grünen in Nordrhein-Westfalen gezeigt, dass gesetzlich Versicherte im Schnitt 20 Tage länger auf einen Facharzttermin warten müssen als Privatpatienten. Vor allem bei Radiologen und Hautärzten fallen demnach lange Wartezeiten für Kassenpatienten an.
 

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