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Keine Familienversicherung für Kinder von Gutverdienern

München, 15.7.2011 | 13:08 | tei

Auch in Zukunft bleiben Kinder verheirateter Paare von der kostenlosen gesetzlichen Familienversicherung ausgeschlossen, wenn ein Elternteil privat versichert ist. Das Bundesverfassungsgericht wies die entsprechende Beschwerde einer Frau aus Niedersachsen gestern zurück.

Beschwerde abgewiesen: Kinder von Gutverdienern bleiben teils von der Familienversicherung ausgeschlossen.Beschwerde abgewiesen: Kinder von Gutverdienern bleiben teils von der Familienversicherung ausgeschlossen.
Die gesetzlich pflichtversicherte Mutter wollte ihre vier Kinder über die Familienversicherung mitversichern, ihr Mann ist als Rechtsanwalt jedoch privat krankenversichert. Diese Konstellation ist laut den gesetzlichen Vorgaben nicht zulässig, demnach müssen die Kinder im Rahmen der privaten Krankenversicherung versichert werden. Gegenüber unverheirateten Elternpaaren sah sich die Frau in diesem Sachverhalt benachteiligt.

Sind die Eltern nicht verheiratet, kann das gesetzlich versicherte Elternteil die Kinder immer in der beitragsfreien Familienversicherung unterbringen. Die Frau reichte daher eine Verfassungsbeschwerde ein, da in diesem Fall verheiratete Eltern schlechter gestellt wären als ledige Elternpaare. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde jedoch nicht zur Entscheidung an und hielt damit an seinem Urteil von 2003 fest.

Schon damals hatten die Richter entschieden, dass diese Benachteiligung mit dem Grundgesetz vereinbar sei. In diesem speziellen Fall seien Ehepaare zwar gegenüber ledigen Paaren im Nachteil, jedoch würden Verheiratete durch diese gesetzliche Regelung nicht insgesamt schlechter gestellt als Unverheiratete. Ein Ausschluss von Kindern aus der Familienversicherung werde in diesem Fall durch die einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen der Kinder ausgeglichen. Nach Ansicht der Verfassungsrichter sei die partielle Schlechterstellung daher hinnehmbar.

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