Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
krankenkassen@check24.de
München, 4.10.2013 | 15:00 | kro
Ab dem 1. Januar 2014 dürfen Patienten beim Arztbesuch nur noch die neue elektronische Gesundheitskarte vorzeigen. Darauf verständigten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband. Einer Mitteilung des Verbands zufolge sind die bisher von den gesetzlichen Krankenkassen ausgegebenen Chip-Karten nur noch bis zum Jahresende gültig - unabhängig von deren ursprünglichem Ablaufdatum.
Die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll das Kliniksterben verhindern und die Versorgungsqualität verbessern. Für die Pläne zur Finanzierung der Reform erntet der Bundesgesundheitsminister nun Kritik aus dem Lager der Krankenkassen.
Aus der Prognose des GKV-Schätzerkreises ergibt sich ein finanzieller Mehrbedarf der gesetzlichen Krankenkassen, der rein rechnerisch eine Erhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,1 Prozentpunkte von aktuell 1,6 Prozent (2023) auf 1,7 Prozent für das Jahr 2024 notwendig macht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant für 2024 eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das geht aus einem ersten Entwurf für die Anpassung der Sozialversicherungsgrößen hervor.