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München, 4.10.2013 | 15:00 | kro
Ab dem 1. Januar 2014 dürfen Patienten beim Arztbesuch nur noch die neue elektronische Gesundheitskarte vorzeigen. Darauf verständigten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband. Einer Mitteilung des Verbands zufolge sind die bisher von den gesetzlichen Krankenkassen ausgegebenen Chip-Karten nur noch bis zum Jahresende gültig - unabhängig von deren ursprünglichem Ablaufdatum.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich ab dem 1. Januar 2025 auf deutlich höhere Beiträge einstellen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll voraussichtlich um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent steigen.
Nachdem vor einigen Wochen der Finanzierungsentwurf der Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für Kritik sorgte, stellt der Dachverband der Betriebskassen (BKK) nun erste Schätzungen für den Zusatzbeitrag im Jahr 2025 vor: Die Kassen erwarten den bislang höchsten Anstieg des Beitrags.
Die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll das Kliniksterben verhindern und die Versorgungsqualität verbessern. Für die Pläne zur Finanzierung der Reform erntet der Bundesgesundheitsminister nun Kritik aus dem Lager der Krankenkassen.