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München, 21.8.2017 | 12:05 | are
Ende 2016 hat das Bundesversicherungsamt (BVA) bei 15 gesetzlichen Krankenkassen Erhöhungen des Zusatzbeitrags genehmigt. Damit steigt die Zahl der Kassen weiter an, die mehr als den durchschnittlichen Zusatzbeitrag verlangen. Das geht aus dem Jahresbericht 2016 hervor, den das BVA jüngst veröffentlicht hat.
Die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll das Kliniksterben verhindern und die Versorgungsqualität verbessern. Für die Pläne zur Finanzierung der Reform erntet der Bundesgesundheitsminister nun Kritik aus dem Lager der Krankenkassen.
Aus der Prognose des GKV-Schätzerkreises ergibt sich ein finanzieller Mehrbedarf der gesetzlichen Krankenkassen, der rein rechnerisch eine Erhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,1 Prozentpunkte von aktuell 1,6 Prozent (2023) auf 1,7 Prozent für das Jahr 2024 notwendig macht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant für 2024 eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das geht aus einem ersten Entwurf für die Anpassung der Sozialversicherungsgrößen hervor.