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Bundestag beschließt Klinikreform

München, 6.11.2015 | 14:26 | mst

Mehr Geld für gute Leistungen, weniger Geld bei schlechten Leistungen: Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Großen Koalition das Krankenhausstruktur-Gesetz beschlossen. Durch die Reform sollen Überkapazitäten der Kliniken abgebaut und die Versorgung verbessert werden.
 

Pflegerin im OP-SaalFördergelder sollen dafür sorgen, dass die Kliniken mehr Pflegepersonal einstellen.
Die beschlossene Klinik-Reform sieht vor, dass Krankenhäuser mit besonders guten Leistungen bei Operationen oder der Versorgung von Patienten mehr Geld erhalten. Kliniken mit schlechten Leistungen müssen hingegen mit Abschlägen rechnen. Zudem sollen die Qualitätsberichte der Kliniken in Zukunft für Patienten einfacher verständlich sein.
 
Außerdem werden Mindestmengen eingeführt: ein Krankenhaus darf eine bestimmte Operation dauerhaft nur dann anbieten, wenn es pro Jahr eine festgelegte Mindestanzahl durchführt. Damit will die Koalition die Kliniken dazu bewegen, sich auf bestimmte Fachbereiche zu konzentrieren.
 
Damit die Versorgung der Patienten verbessert wird, gibt es ein Pflegestellen-Förderprogram. Mit Fördergeldern in Höhe von 660 Millionen Euro bis 2018 sollen die Kliniken mehr Pflegepersonal einstellen. Ab 2019 sollen jährlich 330 Millionen Euro in diese Förderung fließen. Darüber hinaus wird es einen Pflegezuschlag für die Pflegepersonalkosten der Kliniken geben.
 

Mehrkosten für die gesetzliche Krankenversicherung in Milliardenhöhe

Auf die gesetzliche Krankenversicherung kommen durch die Reform erhebliche Mehrausgaben zu. Die Maßnahmen sollen allein bis 2020 rund zehn Milliarden Euro kosten. Davon müssen die Krankenkassen rund 90 Prozent, also neun Milliarden Euro, übernehmen.
 
Zudem müssen sich die Kassen zukünftig zur Hälfte an steigenden Personalkosten beteiligen, wenn die Tarifabschlüsse für das Klinikpersonal oberhalb der allgemeinen Preissteigerung liegen. Weniger Ausgaben erhofft sich die Politik durch einzelne Maßnahmen des Gesetzespakets – wie etwa durch notwendige Zweitmeinungen vor geplanten Eingriffen oder der Mengensteuerung.
 
Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen. Es tritt zu Jahresbeginn in Kraft.
 

GKV-Spitzenverband kritisiert die Reform

Der Spitzenverband der Krankenkassen kritisiert die beschlossene Reform. Die Reform werde mit Sicherheit zu Mehrkosten für die Beitragszahler führen, sagte Johann-Magnus von Stackelberg, Vorsitzender des GKV-Spitzenverbands. Dabei sei eine langfristig tragfähige Lösung der grundlegenden Struktur- und Finanzierungsfragen noch nicht mal in Sicht.
 
Laut Stackelberg bietet die Reform zumindest die Chance, dass es wirklich zu einem Einstieg in die qualitätsorientierte Krankenhausvergütung komme.
 

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