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Bundesregierung: Krankenkassen dürfen an der Börse anlegen

München, 17.11.2016 | 11:33 | mst

Die Krankenkassen dürfen ab nächstem Jahr einen Teil ihrer Rücklagen in Aktien investieren – zumindest von den Geldern, die für die Altersversorgung ihrer Angestellten gedacht sind.
 

Stethoskop auf Zeitung mit BörsenkursenAlle Krankenkassen dürfen ab 2017 einen Teil ihrer Gelder an der Börse investieren.
Das geht aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor. Demnach ist es den gesetzlichen Krankenkassen ab 2017 erlaubt, bis zu zehn Prozent ihres Deckungskapitals in Aktien anzulegen. Mit dem Deckungskapital soll die betriebliche Altersversorgung der Kassen-Angestellten finanziert werden.

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) haben einen Teil ihres Deckungskapitals bereits in Aktien angelegt. Sie werden jedoch nicht vom Bundesversicherungsamt, sondern von den einzelnen Bundesländern beaufsichtigt.
 
Ob und welche Aktien die Krankenkassen kaufen, bleibt ihnen dabei selbst überlassen. Sie können bei der Geldanlage ethische, soziale und ökologische Aspekte berücksichtigen – müssen dies jedoch nicht. Allerdings sollen die Gelder vor allem sicher und mit angemessenem Ertrag angelegt werden, schreibt die Bundesregierung.
 

Gesundheitsfonds kämpft mit Niedrigzinsen

Die aktuellen Niedrigzinsen machen sich zudem beim Gesundheitsfonds bemerkbar. Für seine Rücklagen kann der Fonds derzeit kaum noch Zinsen erwirtschaften, da die Gelder kurzfristig verfügbar sein müssen – die Anlagedauer ist auf zwei Wochen beschränkt.
 
Der Gesundheitsfonds musste 2015 bereits Negativzinsen in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro zahlen. Dieser Verlust sei jedoch zu relativieren, da dem Fonds Einnahmen von insgesamt 206 Milliarden Euro zur Verfügung standen, heißt es in dem Schreiben der Regierung.

Im ersten Halbjahr 2016 sind Negativzinsen in Höhe von 2,7 Millionen Euro angefallen.
 

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