Verträge mit Pflegeheimen enden im Todesfall der Senioren
Verträge mit Bewohnern von Altenheimen enden nach einem Urteil des BVG mit deren Tod. Pflegeversicherungsleistungen bestehen dann nicht mehr.
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Verträge mit Bewohnern von Altenheimen enden nach einem Urteil des BVG mit deren Tod. Pflegeversicherungsleistungen bestehen dann nicht mehr.
Auch bei Versicherungen schauen Verbraucher auf den Preis. Bei der Hausratversicherung kann sich das sogar positiv auf den Leistungsumfang auswirken.
Gebrauchte Lebensversicherungspolicen zu verkaufen war vor einigen Jahren noch ein seriöses Geschäft. Inzwischen gibt es aber zahlreiche dubiose Angebote.
Dass man für sich selbst eine Haftpflichtversicherung abschließt, ist für viele selbstverständlich. Doch auch Vierbeiner können große Schäden verursachen.
Der Tornado über Ostdeutschland am Pfingstmontag hat große Schäden angerichtet. Für die Betroffenen stellt sich nun die Frage nach der Schadensregulierung.
Die Masernfälle häufen sich an deutschen Schulen. Zum Schutz der Allgemeinheit darf das Gesundheitsamt nicht geimpfte Schüler vom Unterricht ausschließen.
Der Tod eines Angehörigen ist für die Hinterbliebenen oft mit bürokratischen Hürden verbunden. Für einige Versicherungsverträge gibt es Sonderkündigungsrechte.