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München, 9.6.2010 | 17:30 | sge
Laut einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes dürfen Pflegeheime die Verträge mit Senioren, die Pflegeleistungen beziehen, nach dem Tod der Bewohner nicht mehr aufrecht erhalten. Das Heim darf danach keine weiteren Leistungen beziehen.
In 2020 sind mehr Menschen von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gewechselt. Die Zahl der Vollversicherungen blieb fast unverändert.
Die Corona-Krise hat offenbar negative Auswirkungen auf die Altersvorsorge. Die Bereitschaft, Lücken in der Vorsorge zu schließen, ist sprunghaft gesunken.
In Bayern gilt jetzt eine FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr und Einzelhandel. Die gesetzliche Unfallversicherung fordert Unterweisungen zum richtigen Tragen.