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Urteil: Gesetzlicher Unfallschutz für Sturz beim Schnupper-Praktikum

München, 4.4.2022 | 11:43 | mst

Eine Bewerberin absolvierte bei einer Firma ein Schnupper-Praktikum und hatte einen Unfall. Die Frau stand dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfall­versicherung, hat das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil entschieden.

Mann mit Hubwagen im HochregallagerDer Fall einer Praktikantin, die in einem Hochregallager stürzte, landete vor dem Bundessozialgericht.
Bewerber, die bei einem Betrieb ein Schnupper-Praktikum absolvieren, stehen bei einer Unternehmensbesichtigung unter bestimmten Voraussetzungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil entschieden (Aktenzeichen: B 2 U 13/20 R).

In dem verhandelten Fall hatte eine Frau bei einem Unternehmen ein unbezahltes eintägiges Kennenlern-Praktikum absolviert. Nach mehreren Gesprächen und einer Betriebsführung besichtigte die Bewerberin schließlich ein Hochregallager. Dabei stürzte sie und brach sich den rechten Oberarm.
 
Die Berufsgenossenschaft wollte zunächst nicht für die Folgen des Unfalls aufkommen. Die Frau klagte dagegen, in den Vorinstanzen gaben die Richter der Genossenschaft Recht. Das Bundes­sozialgericht stellte jetzt allerdings fest, dass die Frau zum Zeitpunkt des Unfalls unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand.

Nicht alle Berufsgenossenschaften sehen einen Unfallschutz vor

Sie ist Teilnehmerin einer Unternehmensbesichtigung gewesen, urteilten die Kasseler Bundesrichter. Solche Teilnehmer sind nach der Satzung der Berufsgenossenschaft unfallversichert. Das eigene Interesse der Frau, den potenziellen neuen Arbeitgeber kennenzulernen, stehe dem Versicherungs­schutz dabei nicht entgegen.
 
Das Gericht wies allerdings darauf hin, dass nicht alle Berufsgenossenschaften einen solchen Versicherungsschutz für Betriebsbesichtigungen vorsähen. Ob ein Praktikant versichert ist, hängt daher von der jeweiligen Satzung des zuständigen Unfallversicherungsträgers ab.

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