Sturz beim Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein
Stürzt ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil des LSG Sachsen-Anhalt.
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München, 4.4.2024 | 11:32 | mst
Die gesetzliche Unfallversicherung hat vorläufige Zahlen für das Jahr 2023 vorgestellt: Die Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit sind deutlich zurückgegangen, während die Zahl der Schulunfälle auf über eine Million gestiegen ist.
Stürzt ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken, kann es sich dabei um einen Arbeitsunfall handeln. Das zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil des LSG Sachsen-Anhalt.
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Betrugsmasche im Namen der DGUV: Betrüger fordern Geld für einen angeblichen Service der Unfallversicherung.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.