Bei Heizkessel-Explosion im Homeoffice unfallversichert
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.
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München, 4.4.2024 | 11:32 | mst
Die gesetzliche Unfallversicherung hat vorläufige Zahlen für das Jahr 2023 vorgestellt: Die Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit sind deutlich zurückgegangen, während die Zahl der Schulunfälle auf über eine Million gestiegen ist.
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Verletzt sich ein versicherter Unternehmer beim Hochdrehen der Heizung im Homeoffice, gilt dies als Arbeitsunfall.
Im Jahr 2023 sind in deutschen Gewässern 378 Menschen ertrunken. Ungewöhnlich viele Todesfälle gab es in den letzten drei Monaten des Jahres.
Morgen & Morgen hat aktuelle Tarife der privaten Unfallversicherung untersucht: Viele haben Top-Bewertungen, den Schutz gibt es immer öfter in Abstufungen.