Krebs kann auch bei früheren Rauchern Berufskrankheit sein
Auch bei früheren Rauchern kann eine Krebserkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden.
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München, 22.9.2023 | 10:51 | mst
In den aktuellen Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung spiegelt sich die Rückkehr zur Normalität nach der Corona-Pandemie wider. Es gibt wieder mehr Unfälle auf dem Arbeitsweg – die Unfallzahlen bleiben aber weiterhin unter dem Niveau von 2019.
Auch bei früheren Rauchern kann eine Krebserkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden.
Ein Mann, der als Schüler einen Schulwegunfall hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für eine neue Heizung.
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern eine Berufskrankheit sein kann.