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München, 8.1.2021 | 17:41 | mst
Seit dem Jahreswechsel gelten neue Regeln für die Anerkennung von Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung: Der Beruf muss künftig nicht mehr aufgegeben werden. Dafür müssen Betroffene verstärkt Präventionsangebote annehmen.
Ein Unfall auf dem Rückweg im Homeoffice fällt unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Schwerin entschieden.
Ein Schüler wurde auf dem Heimweg von der Schule beim Bahnsurfen verletzt. Er war dabei unfallversichert, hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden.
Die gesetzliche Unfallversicherung hat ihre vorläufigen Zahlen für das Jahr 2022 veröffentlicht. In der Statistik hinterlässt Corona weiterhin seine Spuren.