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München, 8.1.2021 | 17:41 | mst
Seit dem Jahreswechsel gelten neue Regeln für die Anerkennung von Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung: Der Beruf muss künftig nicht mehr aufgegeben werden. Dafür müssen Betroffene verstärkt Präventionsangebote annehmen.
Die gesetzliche Unfallversicherung spürt die Folgen der Corona-Pandemie: Die Zahl der Meldungen einer Berufskrankheit wegen Covid-19 steigt deutlich.
Die Corona-Pandemie zeigt sich in der Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitsunfälle gehen deutlich zurück, Berufskrankheiten nehmen zu.
In Bayern gilt jetzt eine FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr und Einzelhandel. Die gesetzliche Unfallversicherung fordert Unterweisungen zum richtigen Tragen.