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München, 8.1.2021 | 17:41 | mst
Seit dem Jahreswechsel gelten neue Regeln für die Anerkennung von Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung: Der Beruf muss künftig nicht mehr aufgegeben werden. Dafür müssen Betroffene verstärkt Präventionsangebote annehmen.
Mehr Verkehr, E-Bikes und E-Scooter sowie seit Corona die Angst vor einer Virus-Infektion in Bus oder Bahn: Jeder dritte Bundesbürger fühlt sich im Straßenverkehr hierzulande nicht sicher.
Vorläufige Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung zeigen: Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten lag im letzten Jahr wegen Corona dreimal so hoch wie 2020.
Wer bei einem Schnupper-Praktikum einen Betrieb besichtigt und dabei einen Unfall erleidet, ist unter bestimmten Bedingungen gesetzlich unfallversichert.