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München, 17.12.2020 | 16:46 | mst
Nur rund zwei Prozent aller mit dem Coronavirus Infizierten hatten bis Mitte November eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten – nach der Anerkennung einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls.
In Bayern gilt jetzt eine FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr und Einzelhandel. Die gesetzliche Unfallversicherung fordert Unterweisungen zum richtigen Tragen.
Seit dem 1. Januar gelten neue Regelungen für die Anerkennung von Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung: der Unterlassungszwang entfällt.
Während der Corona-Pandemie arbeiten viele Arbeitnehmer von zu Hause aus. Wir erklären, was im Homeoffice für den gesetzlichen Unfallschutz gilt.