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Corona: Leistungen der Unfallversicherung für 2 Prozent der Infizierten

München, 17.12.2020 | 16:46 | mst

Nur rund zwei Prozent aller mit dem Coronavirus Infizierten hatten bis Mitte November eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten – nach der Anerkennung einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls.
 

Arzt mit Maske und Pfleger im OP-SaalÄrzte und Pfleger, die sich bei der Arbeit mit dem Coronavirus infizieren, können eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkennen lassen.
Von der Gesamtzahl der mit dem Coronavirus Infizierten erhält nur ein kleiner Teil Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung. Das geht aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor.
 
Demnach wurden bis zum 18. November insgesamt 833.307 Corona-Infektionen an das Robert-Koch-Institut gemeldet. In 19.517 Fällen stellten Beschäftigte einen Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit. Davon genehmigte die Unfallversicherung lediglich 12.837 Anträge. Bezogen auf sämtliche Infizierte ergibt dies eine Quote von rund 1,5 Prozent.
 
Arbeitsunfälle nach einer Erkrankung mit Covid-19 werden seltener anerkannt. Es wurden insgesamt 9.429 Fälle gemeldet, 3.969 davon anerkannt. Dies entspricht rund 0,5 Prozent aller Infizierten.

Berufskrankheit nur für bestimmte Branchen möglich

Laut der Bundesregierung setzt eine Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit voraus, dass die Beschäftigten im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Labor tätig sind. Ob die Anerkennung als Berufskrankheit auch für andere Branchen möglich ist, prüft derzeit eine Arbeitsgruppe der Regierung. Voraussetzung dafür wäre, dass in anderen Berufen ein ähnlich hohes Infektionsrisiko besteht.
 
Welche Branchen von Corona-Infektionen besonders betroffen sind, lässt sich aus den Zahlen nicht ablesen. Beruf und Branche der Infizierten werden nur für bestimmte Berufsgruppen erfasst.

Die Linke kritisiert die Leistungen der Unfallversicherung

Arbeitgeber hätten die Pflicht, ihre Beschäftigten vor einer Corona-Infektion zu schützen, kommentierte die Linken-Abgeordnete Jutta Krellmann die Zahlen der Unfallversicherung. „Wer trotzdem bei seiner Arbeit an Corona erkrankt, muss von der gesetzlichen Unfallversicherung entschädigt werden. Bisher passiert das aber nur in lächerlich wenig Fällen“, kritisierte Krellmann.
 
Inwieweit es aussagekräftig ist, die Leistungsfälle der Unfallversicherung ins Verhältnis zur Zahl sämtlicher Infizierter zu setzen, bleibt indes fraglich. Denn eine Infektion mit dem Coronavirus dürfte nicht in jedem Fall zu einer schweren Erkrankung führen, die eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Zudem geht aus den Zahlen des RKI nicht hervor, wer von den Infizierten auch erwerbstätig war.

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