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München, 17.12.2020 | 16:46 | mst
Nur rund zwei Prozent aller mit dem Coronavirus Infizierten hatten bis Mitte November eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten – nach der Anerkennung einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls.
Ein Unfall auf dem Rückweg im Homeoffice fällt unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Schwerin entschieden.
Ein Schüler wurde auf dem Heimweg von der Schule beim Bahnsurfen verletzt. Er war dabei unfallversichert, hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden.
Die gesetzliche Unfallversicherung hat ihre vorläufigen Zahlen für das Jahr 2022 veröffentlicht. In der Statistik hinterlässt Corona weiterhin seine Spuren.