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München, 4.11.2019 | 15:41 | mst
Die gesetzliche Unfallversicherung hat vorläufige Zahlen für die ersten sechs Monate dieses Jahres veröffentlicht. Die Zahl der Arbeitsunfälle ist demnach leicht gesunken.
In Bayern gilt jetzt eine FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr und Einzelhandel. Die gesetzliche Unfallversicherung fordert Unterweisungen zum richtigen Tragen.
Seit dem 1. Januar gelten neue Regelungen für die Anerkennung von Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung: der Unterlassungszwang entfällt.
Nur rund zwei Prozent aller in Deutschland mit dem Coronavirus Infizierten hatten bis Mitte November eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.