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Urteil: Kein Wegeunfall bei Homeoffice

München, 26.2.2016 | 12:10 | kro

Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten, können keinen gesetzlich unfallversicherten Wegeunfall anerkennen lassen. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichen Urteil des Sozialgerichts Hannover hervor.
 

Frau mit Laptop und AusdruckenWer im Homeoffice arbeitet, kann keinen Wegeunfall geltend machen.
Im verhandelten Fall war eine Frau für ihren Arbeitgeber im Homeoffice tätig. Vor Dienstbeginn brachte sie jeden Tag ihr Kind in den Kindergarten. Auf dem Rückweg hatte sie eines Morgens einen Unfall und wollte daraufhin Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Diese lehnte die Anerkennung des Unfalls als versicherten Wegeunfall jedoch ab. Die Begründung: Die Frau sei während einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit zu Schaden gekommen.

Die Krankenversicherung der Angestellten verklagte daraufhin den gesetzlichen Unfallversicherungsträger auf Erstattung der Heilbehandlungskosten. Nach Ansicht des Krankenversicherers hatte sich die Dame auf einem versicherten Weg befunden. Denn laut dem Sozialgesetzbuch sind auch Unfälle auf dem Arbeitsweg über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, wenn Beschäftigte ihr Kind dabei zu einer Betreuungsstätte bringen oder abholen. Die Tatsache, dass sie im Homeoffice arbeite, dürfe nicht zu einer Ungleichbehandlung mit anderen Beschäftigen führen, so die Krankenkasse.

Das Sozialgericht Hannover wies die Klage jedoch als unbegründet zurück. Aus Sicht der Richter setzt die Anerkennung als versicherter Wegeunfall voraus, dass der Weg zum Kindergarten mit einem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verbunden ist. Wer jedoch von zu Hause aus arbeitet, könne keinen Weg von oder zu seiner Arbeitsstelle zurücklegen.
 

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