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Sozialgericht München: Unfall beim Homeschooling ist gesetzlich versichert

München, 12.6.2023 | 17:37 | mst

Eine Schülerin hatte sich während der Corona-Pandemie beim Online-Unterricht zu Hause verletzt. Die gesetzliche Unfallversicherung wollte für den Unfall nicht zahlen – das Sozialgericht München gab der Schülerin jedoch Recht.
 

Mädchen macht Hausaufgaben am Laptop.Unfälle beim Homeschooling fallen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verletzt sich eine Schülerin oder ein Schüler beim Homeschooling, ist dies laut einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts München als Arbeitsunfall zu werten (Aktenzeichen: S 9 U 158/22).
 
In dem verhandelten Fall hatte eine 13-jährige Schülerin während der Corona-Pandemie am Homeschooling teilgenommen. Während des Online-Unterrichts für das Fach Englisch war sie vom Schreibtisch aufgestanden, um ein Wörterbuch zu holen, und dabei gestolpert. Sie stieß mit dem Kopf gegen die Kante ihres Betts, sodass sie sich an der Unterlippe verletzte und ein Zahn abbrach.
 
Die gesetzliche Unfallversicherung wollte für den Unfall nicht leisten. Es handele sich nicht um einen Versicherungsfall. Dagegen legten die Schülerin und ihre Eltern zunächst Widerspruch ein. Nach einem negativen Widerspruchsbescheid reichten sie schließlich Klage ein.

Sozialgericht: Unfall hat sich während versicherter Tätigkeit ereignet

Das Sozialgericht in München gab der Schülerin jetzt Recht. Der Unfall habe sich beim Homeschooling während einer versicherten Tätigkeit ereignet. Das Aufstehen vom Stuhl, um ein Wörterbuch zu holen, habe in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Unterricht gestanden, urteilten die Richter.
 
Dass Webcam und Mikrofon der Schülerin zwischenzeitlich ausgeschaltet waren, spiele laut dem Gericht keine Rolle. Das sei lediglich dem Datenschutz und organisatorischen Gründen geschuldet gewesen, die Lehrerin hätte sich jederzeit hinzuschalten können.
 
Damit stehen der Schülerin Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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