Sturz bei Bierwanderung ist kein Arbeitsunfall
Wer zusammen mit Kollegen an einer außerbetrieblichen Bierwanderung teilnimmt, ist laut einem aktuellen Urteil nicht gesetzlich unfallversichert.
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Wer zusammen mit Kollegen an einer außerbetrieblichen Bierwanderung teilnimmt, ist laut einem aktuellen Urteil nicht gesetzlich unfallversichert.
Laut ersten Unfallzahlen des Statistischen Bundesamtes kamen im ersten Halbjahr 2017 mehr Menschen im Straßenverkehr ums Leben als im Vorjahreszeitraum.
Kann bei einem Sturz bei der Arbeit keine körperliche Ursache ausgeschlossen werden, muss dieser laut einem aktuellen Urteil nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden.
Laut einer aktuellen Auswertung gab es im vergangenen Jahr mehr Arbeitsunfälle in der Baubranche.
Ein Zeckenbiss ist laut einem aktuellen Urteil nicht als Dienstunfall zu werten.
Laut der aktuellen Verkehrsunfallstatistik 2016 hat die Zahl der Unfälle im Straßenverkehr einen neuen Höchststand erreicht.
Laut einer aktuellen Auswertung sind Abstürze bei tödlichen Arbeitsunfällen die häufigste Ursache.