Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit

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Sterbegeldversicherung ohne WartezeitDas Wichtigste zusammengefasst

  • Eine Sterbegeldversicherung gehört zur Bestattungsvorsorge und soll die Angehörigen im Todesfall vor hohen Bestattungskosten schützen.

  • Für eine schnellstmögliche Absicherung sollte die Wartezeit der Sterbegeldversicherung möglichst gering sein oder vollständig entfallen.

  • Bei einer Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit muss die zu versichernde Person immer mit Fragen zu ihrem Gesundheitszustand rechnen. Bei bestimmten Vorerkrankungen können nur Tarife mit Wartezeit abgeschlossen werden.

  • Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall, entfällt in der Regel die Wartezeit und die Versicherung leistet die volle Versicherungssumme. Teilweise wird diese dann sogar verdoppelt.

  • Es gibt abhängig vom Eintrittsalter Tarife ohne Gesundheitsfragen mit kurzen Wartezeiten und abhängig vom Versicherer sogar Rückdatierungsmöglichkeiten, welche auch mit schweren Vorerkrankungen schnellen Schutz bieten.

David Goldschmitt

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

David Goldschmitt, CHECK24-Experte für Sterbegeldversicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 19.03.2026

1.

Was bedeuten Wartezeiten in der Sterbegeldversicherung?

  • Wartezeiten bezeichnen die Zeitspanne zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Zeitpunkt ab dem der Versicherungsschutz greift. Das bedeutet: Bei Tarifen mit Wartezeit besteht in der Anfangszeit kein voller Versicherungsschutz. Bei einem Todesfall in der Wartezeit wird die Versicherungssumme nicht ausbezahlt. Die begünstigte Person hat bei den meisten Tarifen lediglich Anspruch auf die bisher eingezahlten Versicherungsbeiträge. Einige leistungsstarke Tarife bieten allerdings bereits in der Wartezeit eine anteilige Auszahlung der Versicherungssumme.
  • Die Sterbegeldversicherung gibt es sowohl mit als auch ohne Wartezeit. Entscheidet man sich als Versicherungsnehmer für einen Tarif ohne Wartezeit, muss man der Versicherung Auskunft zum eigenen Gesundheitszustand der letzten 5 Jahre geben. Im Bereich Alkohol- und Drogenmissbrauch wird je nach Anbieter über die letzten 5-10 Jahre vor Antragsstellung befragt. Dies geschieht in der Regel durch die sogenannte Gesundheitserklärung. Eine ärztliche Untersuchung ist nicht notwendig.
  • Die Länge der Wartezeit ist abhängig vom Tarif und von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. In der Regel beträgt sie zwischen 6 und 36 Monaten.
  • Ab einem Eintrittsalter von 60 Jahren gibt es Tarife mit bereits anteiliger Leistung nach 6 und voller Leistung nach 12 Monaten.
  • Ohne Wartezeit bedeutet, dass die Auszahlung im Todesfall unmittelbar nach Vertragsbeginn versichert ist, sofern die erforderliche Gesundheitserklärung abgegeben wurde.
  • Bei einem Tarif ohne Wartezeit besteht - nach erfolgreichem Vertragsabschluss - im unmittelbaren Todesfall sofort Anspruch auf die vertraglich festgelegten Leistungen.
2.

Vor- und Nachteile einer Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit

Vorteile

  • Teils günstigere Beiträge, da die Gesundheitsprüfung das Risiko für den Versicherer verringert.
  • Auch im unmittelbaren Todesfall sind die Angehörigen finanziell abgesichert.
  • Sofortiger Schutz
  • Mehr Planungssicherheit bei der Bestattungsvorsorge, da die Mittel zur Finanzierung bereits festgelegt sind.

Nachteile

  • Personen mit gewissen Vorerkrankungen können sich nicht ohne Wartezeit versichern. Dazu gehören zum Beispiel Krebserkrankungen, Herz- und Gefäßkrankheiten sowie Nierenerkrankungen oder auch der Missbrauch von Alkohol und Drogen.
  • Auch bei versehentlichen Falschangaben in der Gesundheitserklärung kann der Versicherer die Leistungen verweigern.
  • Mögliche Rückfragen bei Arzt oder Krankenkasse zur Prüfung des Leistungsfalles und die damit verbundene, längere Bearbeitungsdauer.
  • Einschränkung in der Anbieterwahl, da nur wenige Versicherer dieses Modell anbieten.
3.

Kosten und Beitragsmodelle

Die allgemeinen Kosten einer Sterbegeldversicherung variieren stark nach Alter, Anbieter, Versicherungssumme und ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist oder nicht.

Für jüngere Personen ist die Versicherung deutlich günstiger als für ältere Personen. 30-jährige Versicherungsnehmer zahlen bei einer Versicherungssumme von 8.000 € ungefähr 12 € im Monat für die Versicherung, während 60-Jährige bei gleicher Versicherungssumme mit knapp 40 € im Monat mehr als das Dreifache bezahlen.

Ebenfalls zu beachten sind die verschiedenen Beitragsmodelle:

  1. Lebenslange Beitragszahlung: Der Versicherungsnehmer zahlt bis zum Eintritt des Todes.
  2. Begrenzte Beitragszahlungsdauer: Der Versicherungsnehmer zahlt beispielsweise bis zum 70. oder 85. Lebensjahr, danach ist die Versicherung beitragsfrei. Bei CHECK24 bieten wir eine begrenzte Beitragszahlungsdauer bis zum 65., 75., 85., 90. Und 95. Lebensjahr.
  3. Sonderzahlung für Unfalltod: Viele Versicherungen bieten beim Tod durch einen Unfall die doppelte Auszahlung der Versicherungssumme und verzichten auf eine Wartezeit. Einige Tarife bieten hierzu bereits einen vorläufigen Unfalltod-Versicherungsschutz ab Antragseingang an.
  4. Einmalzahlung: Der Versicherungsnehmer zahlt nicht in monatlichen Raten, sondern eine einmalige größere Summe. Hierbei spielt die Wartezeit keine große Rolle mehr, da der Versicherer im Todesfall mindestens die eingezahlte Summe wieder auszahlt. Durch die Substanzgarantie ist die Auszahlung im Leistungsfall häufig höher als die eingezahlte Summe.
4.

Leistungen einer Sterbegeldversicherung

Versicherungsunternehmen bieten neben der Zahlung der Versicherungssumme noch einige Zusatzleistungen, um Ihren Wünschen möglichst gerecht zu werden.

Häufige Zusatzleistungen beinhalten:

  • Unfalltod: Versicherungsschutz ab Versicherungsbeginn, teilweise doppelte Auszahlung der Versicherungssumme
  • Sofortschutz: Der Versicherungsschutz beginnt unmittelbar nach Vertragsabschluss und zahlt im Falle eines Unfalltodes
  • Kostenlose Rückholung aus dem Ausland
  • Kindermitversicherung minderjähriger Kinder oder Enkelkinder
  • Weitere Serviceleistungen, wie zum Beispiel die Bereitstellung juristisch geprüfter Vorsorgedokumente

Bei einer Sterbegeldversicherung versichern Sie eine bestimmte Summe, mit der Sie neben den Beerdigungskosten auch Kosten für den Grabstein, der Grabpflege oder der Trauerfeier finanzieren können. Die Geld-Leistung kann frei verwendet werden. Bei Zuwanderern können über die Versicherungssumme auch der Transport von Deutschland ins ausländische Heimatland finanziert werden, da diese nicht in der Zusatzleistung „kostenlose Rückholung“ versichert ist. Die anfallenden Kosten werden nicht von der Versicherung übernommen, denn dafür bekommen Sie das Geld ausgezahlt.

5.

Vergleichen Sie unterschiedliche Tarife für Sterbegeldversicherungen ohne Wartezeit

  • Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif sehr stark voneinander. Vergleichen Sie mit CHECK24 in wenigen Schritten zahlreiche Tarife miteinander und finden Sie eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit zu günstigen Konditionen. Die CHECK24 Tarifnote setzt sich dabei aus Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Höhe der Versicherungssumme sowie den persönlichen Wünschen zusammen. Je nach Altersbereich sind andere Tarife empfehlenswert.
  • Der gesamte Vergleichsservice ist für Sie unverbindlich und kostenlos. Sie können sich Angebote zur Einsicht per E-Mail oder gedruckt nach Hause schicken lassen oder auch direkt und sicher online abschließen.
  • Sollten Sie weitere Fragen haben oder Hilfe beim Abschluss Ihrer Sterbegeldversicherung benötigen, rufen Sie uns gerne an. Unsere Versicherungsexperten beraten Sie bei dieser wichtigen Entscheidung! Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 089 24 24 12 99.
  • Gerne können Sie auch eine E-Mail an sterbegeld@check24.de schreiben um weitere Fragen oder Anliegen zu klären.
6.

Wichtige Auswahlkriterien

Je nach Anbieter und Tarif unterscheiden sich die Leistungen einer Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit sehr stark. Um Ihnen bei der Auswahl der richtigen Sterbegeldversicherung zu helfen, haben wir Ihnen hier einige Kriterien aufgelistet, auf die Sie vor Abschluss der Versicherung achten sollten:

  • Bietet die Versicherung einen Unfalltodschutz?
  • Gibt es Grenzen der Versicherungssumme?
  • Gibt es eine Gesundheitsprüfung? Wenn ja, gab es Auffälligkeiten meiner Gesundheit in den letzten 5 Jahren?
  • Werden ab einem bestimmten Alter Beitragsfreistellungen angeboten?
  • Wie sehen die Kündigungsoptionen aus?
  • Kann man den Vertrag auch noch nach Abschluss anpassen?

Hinweis

Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, die Versicherungssumme auch noch nach Abschluss zu erhöhen oder zu senken. Bei einer Erhöhung steigen die monatlichen Beiträge, während sie bei einer Senkung geringer werden.
7.

Gesundheitsprüfung und die Folgen falscher Angaben

  • Der Antragsteller bestätigt eine einfache Gesundheitserklärung, dass keine Vorerkrankungen oder bestimmte Medikamenteneinnahme vorliegen. Sofern keine Auffälligkeiten festgestellt werden, erhält der Antragssteller eine normale Beitragsberechnung und, wenn angegeben, sofortigen Versicherungsschutz.
  • Ein frühzeitiges Abschließen lohnt sich, da Erkrankungen in jüngeren Jahren unwahrscheinlicher sind und eine Ablehnung umgangen werden kann.
  • Die Gesundheitserklärungen für Sterbegeldversicherungen sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. In der Regel beziehen sich diese auf Erkrankungen der letzten 5 Jahren und teilweise Medikamente innerhalb der letzten 2 Jahre vor der Antragstellung. Die Gesundheitserklärung muss von der zu versichernden Person abgegeben werden.
  • Durch die Gesundheitsprüfung schätzen die Versicherungen das Risiko eines Versicherungsfalles ein. Leidet ein Patient etwa an einer Krankheit, die ein hohes kurzfristiges Sterberisiko mit sich bringt, verweisen einige Versicherungen schnell auf einen Tarif ohne Wartezeit, um sich schnellstmöglich absichern zu können.
  • Krankheiten, die nach Vertragsabschluss zum ersten Mal auftreten, haben keine Relevanz für den weiteren Bestand des Versicherungsschutzes.
  • Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, ist es zwingend notwendig, dass die Angaben zu Vorerkrankungen der versicherten Person wahrheitsgemäß erfolgen.
  • Werden falsche Angaben gemacht oder wesentliche Aspekte verschwiegen, kann der Versicherer im Todesfall die Leistungen kürzen oder sogar vollständig verweigern. Es erfolgt dann keine Leistung an die begünstigten Personen.

Hinweis

Wer keine Angaben zu seinem Gesundheitszustand geben möchte, benötigt eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung. In diesem Fall müssen Sie allerdings mit höheren Beitragskosten und einer Wartezeit rechnen.
8.

Unfalltod während der Wartezeit – Leistet die Sterbegeldversicherung?

  • Sollte im Zeitraum der vertraglichen Wartezeit der Todesfall durch einen Unfall eintreten, haben die Angehörigen in der Regel Anspruch auf die volle Versicherungssumme. Das bedeutet, dass die Wartezeit der Sterbegeldversicherung in diesem Fall entfällt, da es sich bei einem Unfall um ein unerwartetes Ereignis handelt.
  • Die Restdauer der Wartezeit ist bei einem Unfalltod nicht relevant.
  • Die meisten Sterbegeldversicherungen zahlen den Hinterbliebenen bei einem Unfalltod sogar die doppelte Versicherungssumme aus. Achten Sie bei einem Vergleich auf die entsprechenden Tarifdetails der Anbieter.
  • Die meisten Versicherer definieren einen Unfall so, dass die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
  • Einige Versicherer erkennen den Unfalltod nur an, wenn der Tod innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall eintritt.
  • Um den Unfalltod geltend zu machen, müssen Arztberichte oder Zeugnisse zum Nachweis eingereicht werden.

Objektive Beratung durch Experten

Häufige Fragen

  • Wie hoch sollte die Wartezeit einer Sterbegeldversicherung sein?

    Um möglichst gut abgesichert zu sein, sollte die Wartezeit möglichst gering sein oder im Optimalfall vollständig entfallen. Eine zu lange Wartezeit kann dazu führen, dass die Versicherungssumme nur anteilig ausgezahlt wird, wenn der Todesfall vor Ablauf der Wartezeit eintritt.

  • Kann man eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit für Dritte abschließen?

    Da Tarife ohne Wartezeit eine Gesundheitserklärung voraussetzen, muss die versicherte Person in den Vertragsabschluss eingeweiht sein und die Gesundheitserklärung abgeben. Ansonsten kann es im Ernstfall dazu führen, dass die Hinterbliebenen keinen Anspruch auf Leistungen haben. Wollen Sie eine dritte Person versichern, ohne dass diese darüber Bescheid weiß, müssen Sie mit einer Wartezeit rechnen, da nur so die Gesundheitserklärung umgangen werden kann. So ist es möglich, eine andere Person zu versichern, während Sie der Versicherungsnehmer sind.

  • Gibt es Tarife ohne Wartezeit und ohne Gesundheitserklärung?

    Tarife mit monatlichen Beitragskosten gibt es nicht ohne Wartezeit und ohne Gesundheitserklärung. Dennoch gibt es Tarife, die die beiden Optionen verbinden. Für diese muss der Großteil der Versicherungssumme allerdings auf einmal angezahlt werden. Der Risikoschutz ist dadurch geringer. In den meisten Fällen sind Tarife ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung nicht notwendig. Möchten Sie auf die Gesundheitsprüfung verzichten, gibt es leistungsstarke Tarife, die eine kurze Wartezeit ansetzen und in dieser gegebenenfalls anteilig leisten. Unser Vergleich hilft Ihnen bei der Suche nach dem passenden Tarif für Ihre Situation.

  • Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Sterbegeldversicherung sein?

    Die Versicherungssumme ist der Wert, der im Todesfall ausgezahlt wird. Für eine durchschnittliche Bestattung sollten Sie mit Kosten in Höhe von etwa 8.000 € rechnen. Grundsätzlich sollte sich die Höhe der Versicherungssumme nach Ihrem Bedarf und der Höhe der zu erwartenden Bestattungskosten richten. Diese fallen, je nach Art der gewünschten Bestattung, sehr unterschiedlich aus.

  • Wie kann ich sicherstellen, dass ich bei der Gesundheitsprüfung keine falschen Angaben mache?

    Sind Sie sich bei der Gesundheitserklärung unsicher, sollten Sie nicht überstürzt handeln und Rat zur Hilfe ziehen. Fragen Sie bei Unsicherheit am besten Ihren Hausarzt. Er hat Zugriff auf Ihre Patientenakte und kann Ihnen genau sagen, ob gewisse Vorerkrankungen auf Sie zutreffen.

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