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Je nach Bestattungsart, -ort, Bestattungsinstitut, Ihren Wünschen und Vorstellungen unterscheiden sich die Kosten für eine Beerdigung in Deutschland stark. Für eine gängige Erdbestattung können Sie mit Kosten in Höhe von etwa 8.000 € rechnen. Hinzu kommen dann noch Kosten für die spätere Grabpflege.

Bestattungsinstitut (Sarg, Grabkreuz, Versorgung, Einbetten, Überführung, Aufbahrung, Verwaltung) Friedhof und Grab (Aufbahrung, Beisetzungsgebühr, Grabträger, Erdreihengrab) Trauerfeier und sonstige Leistungen (Kirche, Trauerrede, Todesanzeige, Leichenschmaus, Trauerkranz, Blumen, Sargschmuck, Dekoration)
*Quelle: Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. auf bestatter.de – Sargbestattung Paket: Tradition. Kosten ohne Grabpflege.
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Das Wichtigste zusammengefasst

  • Eine Sterbegeldversicherung dient der Vorsorge und soll im Todesfall für die Bestattungskosten aufkommen, da man sich seit dem Jahr 2004 nicht mehr auf das sogenannte gesetzliche Sterbegeld verlassen kann.
  • Bei der Sterbegeldversicherung gibt es keine speziell vergünstigten Partner-Tarife. Jede Person benötigt zur individuellen Absicherung eine eigene Sterbegeldversicherung.
  • Durch eine individuelle Sterbegeldversicherung für beide Eheleute kann deutlich besser auf die persönlichen Wünsche Rücksicht genommen werden.
  • Schließen Eheleute jeweils eine Sterbegeldversicherung ab, haben beide die Sicherheit, dass sich der hinterbliebene Partner im eigenen Todesfall keine Sorgen um die Bestattungskosten machen muss.
  • Eheleute und Paare können nur in seltenen Fällen von einer Überkreuzversicherung profitieren.
David Goldschmitt, CHECK24-Experte für Sterbegeldversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

David Goldschmitt, CHECK24-Experte für Sterbegeld­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 09.11.2023

Inhaltsverzeichnis

  1. Ein Tarif für zwei Personen
  2. Darauf sollten Sie achten
  3. Bezugsrechte
  4. Überkreuzversicherung
  5. Häufige Fragen

 

Ein Tarif für zwei Personen: Gibt es solche Verträge?

  • Eine spezielle Sterbegeldversicherung für Eheleute gibt es nicht. Jede Person benötigt einen eigenen Tarif, um sich individuell zu versichern.
  • Es gibt Anbieter, die mit vergünstigten Partnertarifen werben. Die entsprechenden Tarife können allerdings auch von Einzelpersonen abgeschlossen werden.
  • Die niedrigeren Kosten solcher Tarife entstehen dadurch, dass die Versicherungsnehmer einem Verein beitreten müssen.
  • Die Leistungen dieser Tarife sind nicht für jeden Versicherungsnehmer geeignet, weshalb Sie nur in Einzelfällen sinnvoll sind. Wenn Sie sich für einen solchen Tarif interessieren, beraten unsere Experten Sie gerne über die Vor- und Nachteile. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 089 24 24 12 99 oder per E-Mail an sterbegeld@check24.de.

 

Darauf sollten Paare vor Abschluss einer Sterbegeldversicherung achten

  • Schließen Sie Sterbegeldversicherungen für jede Person individuell ab. Je nach persönlichen Wünschen und individuellen Voraussetzungen ist es möglich, dass sich jeweils unterschiedliche Tarife besser eignen. Wenn sich beide Partner versichern, kann es eventuell sinnvoll sein, eine Überkreuzversicherung durchzuführen.
  • Eine Sterbegeldversicherung dient als Bestattungsvorsorge und soll die Kosten für eine Beisetzung decken. Für eine durchschnittliche Bestattung sollten Sie mit Kosten von etwa 7.600 € rechnen. Je nach Ihren persönlichen Bestattungswünschen können die tatsächlichen Bestattungskosten abweichen.
  • Um möglichst gut abgesichert zu sein, sollten Sie sich bei der Tarifsuche nicht auf einen Anbieter beschränkten, sondern mehrere Versicherungsanbieter miteinander vergleichen.
  • Mit steigendem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers und mit der Höhe der Versicherungssumme wachsen auch die Beiträge für die Sterbeversicherung.

 

Für eine sofortige Absicherung sollten Sie eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit wählen. Da diese in der Regel jedoch immer mit einer Gesundheitserklärung verbunden ist, können bestimmte Vorerkrankungen den Vertragsabschluss verhindern. Ist dies in Ihrer Partnerschaft der Fall, sollten Sie daher auf eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen zurückgreifen. Hier entfällt die Abfrage des gesundheitlichen Zustands. Allerdings müssen Sie in diesem Fall immer mit einer Wartezeit rechnen, während der kein voller Leistungsanspruch besteht.

 

Bezugsrechte: An wen geht die Versicherungssumme im Todesfall?

  • Bei CHECK24 haben Sie in der Antragsstellung mehrere Möglichkeiten für die Vergabe der Bezugsrechte. Entweder wird die gesetzliche Erbfolge eingehalten, oder Sie geben eine individuelle Person an. Bei dieser bezugsberechtigten Person kann es sich um Verwandte, Kinder, Ehepartner, Eltern oder auch nicht verwandte Personen wie z.B. Bestatter handeln.
  • Man unterscheidet zwischen widerruflichem und unwiderruflichem Bezugsrecht. In beiden Fällen kann die bezugsberechtigte Person später geändert werden. Bei unwiderruflichem Bezugsrechts muss die bezugsberechtigte Person der Änderung allerdings zustimmen. Auch wird das unwiderrufliche Bezugsrecht nicht von allen Versicherungsanbietern akzeptiert. Bei CHECK24 müssen Sie daher explizit angeben, falls Sie unwiderrufliches Bezugsrecht wünschen.
  • Um Komplikationen zu vermeiden und eine reibungslose Auszahlung der Versicherungssumme zu gewährleisten, sollten Sie eine bezugsberechtigte Person angeben, statt sich auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen.
  • Für Eheleute ist es oftmals am sinnvollsten, die jeweils andere Person als bezugsberechtigt anzugeben.

 

Überkreuzversicherung: Ergeben sich steuerliche Vorteile?

  • Überkreuzversicherung bedeutet, dass beide Partner Versicherungsnehmer sind und die jeweils andere Person als versicherte Person angeben.
  • Erfolgt die Leistung der Versicherung im Rahmen des Bezugsrechts oder als Erbe im Sinne des Nachlasses, sind diese Leistungen steuerpflichtig.
  • Bei der Überkreuzversicherung wird die Versicherungssumme - im Todesfall der versicherten Person – garantiert steuerfrei an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, da sie weder der Schenkungs- noch der Erbschaftssteuer unterliegt.
  • Stirbt der Versicherungsnehmer vor der versicherten Person, werden die Erben des Versicherungsnehmers berechtigt, den neuen Versicherungsnehmer zu benennen. Es sei denn zu Lebzeiten des Versicherungsnehmers wurde ein anderer Nachfolger bestimmt.
  • Da der steuerliche Freibetrag für Nachlass bei Eheleuten 500.000 € beträgt, bringt eine Überkreuzversicherung nur bei einem großen Nachlass steuerliche Vorteile mit sich. Wird ein deutlich geringeres Vermögen vererbt, entfallen die steuerlichen Vorteile der Überkreuzversicherung.
  • Für unverheiratete Paare hingegen liegt der Freibetrag bei 20.000 €. Eine Überkreuzversicherung kann in diesem Fall häufiger Steuervorteile mit sich bringen. Allerdings wird die Überkreuzversicherung nicht von allen Versicherungsanbietern akzeptiert

 

Häufige Fragen

  • Kann eine Person die Sterbegeldversicherungen für beide Eheleute abschließen?

    Ja, das ist möglich. Jedoch bieten nicht alle Anbieter diese Option hierfür an. Möchten Sie eine Sterbegeldversicherung mit Gesundheitserklärung für eine andere Person abschließen, benötigen Sie hierfür immer die Unterschrift der zu versichernden Person.

    Bei Unklarheiten oder weiteren Fragen beraten unsere Experten der Sterbegeldversicherung Sie gerne.

  • Kann ich die bezugsberechtigte Person zu einem späteren Zeitpunkt noch ändern?

    An wen die Versicherungssumme ausbezahlt werden soll, können Sie jederzeit ändern lassen. Widerrufliches Bezugsrecht kann mit Unterschrift des Versicherungsnehmers geändert werden. Unwiderrufliches Bezugsrecht bedarf der Zustimmung der begünstigten Person. Hierfür wird immer eine Unterschrift der bezugsberechtigten Person benötigt.

    Haben Sie Ihre Sterbegeldversicherung über CHECK24 abgeschlossen, können Sie für die Änderung unsere Berater per Mail, Telefon oder Brief kontaktieren. Falls Sie Ihre Sterbegeldversicherung auf anderem Weg abgeschlossen haben, melden Sie sich am besten direkt bei Ihrem Versicherungsanbieter.

    Außerdem ist es möglich, dass Sie mehreren Personen das Bezugsrecht einräumen.

  • An wen kann die Versicherungssumme im Leistungsfall ausgezahlt werden?

    Prinzipiell gibt es keine Einschränkungen, an wen die Versicherungssumme im Todesfall ausgezahlt werden kann. Dies können Verwandte, Freunde oder auch andere Personen sein. Hat eine versicherte Person zum Beispiel etwa keine Familienangehörigen, kann die Versicherungssumme auch an einen Bestatter ausgezahlt werden, der sich im Todesfall darum kümmert, dass Ihre Wünsche für Ihre Bestattung umgesetzt werden. Jedoch sollten Sie dafür sorgen, dass die Person im Ernstfall dazu berechtigt ist Dokumente, wie eine Sterbeurkunde, zu beziehen.

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Die Versicherungssumme bezieht sich auf den Wert, der im Todesfall ausgezahlt wird. Für eine Bestattung sollten Sie mit Kosten in Höhe von etwa 8.000 € rechnen. 

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Die Beiträge für eine Sterbegeldversicherung sind abhängig vom Eintrittsalter. Bitte geben Sie das Geburtsdatum der Person an, die Sie versichern möchten.

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