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Bestattungsvorsorge

Vielen Menschen fällt es schwer, noch zu Lebzeiten über den eigenen Tod zu sprechen. Dabei können eine frühzeitige Planung und Vorsorge für den Trauerfall eine enorme Erleichterung für die Hinterbliebenen sein. Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie Ihre Angehörigen organisatorisch und finanziell entlasten und bereits zu Lebzeiten selbstbestimmt Ihre letzte Reise nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen planen.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Mit einer umfassenden Bestattungsvorsorge stellen Sie sicher, dass Ihre Vorstellungen und Wünsche für eine Beisetzung umgesetzt werden.
  • Die Bestattungsvorsorge umfasst einen finanziellen und einen organisatorischen Teil. Im Idealfall sollten Sie beide Punkte bereits jetzt planen, um Ihre Angehörigen im Trauerfall zu entlasten.
  • Eine durchschnittliche Beerdigung in Deutschland kostet etwa 7.000 bis 8.000 € weshalb gerade die finanzielle Vorsorge ein wichtiger Punkt ist, um den man sich rechtzeitig kümmern sollte.
  • Die finanzielle Bestattungsvorsorge wird üblicherweise mit einem Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto oder einer Sterbegeldversicherung gelöst.
David Goldschmitt, CHECK24-Experte für Sterbegeldversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

David Goldschmitt, CHECK24-Experte für Sterbegeld­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 14.10.2023

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum Bestattungsvorsorge wichtig ist
  2. Organisatorische Bestattungsvorsorge
  3. Finanzielle Bestattungsvorsorge
  4. Bestattungsvorsorgevertrag
  5. Sterbegeldversicherung
  6. Häufige Fragen

 

Warum Bestattungsvorsorge wichtig ist

Mit einer Bestattungsvorsorge entlasten Sie Ihre Hinterbliebenen in einer schweren Zeit und sorgen dafür, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen für Ihre eigene Bestattung respektiert und umgesetzt werden. Durch rechtzeitige Planung und finanzielle Absicherung geben Sie sich und Ihren Lieben die Ruhe und den Raum, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren – den Abschied und das Gedenken. Die Vorsorge umfasst dabei zwei wesentliche Punkte: die organisatorische Planung und die finanzielle Vorsorge mit Blick auf die Kosten einer Beerdigung.

 

Organisatorische Bestattungsvorsorge

Um den organisatorischen Teil einer Bestattung vorab zu planen, bietet sich eine Bestattungsverfügung an. Mit einer Bestattungsverfügung können Sie zu Lebzeiten Ihre Wünsche und Vorstellungen zum Ablauf der Bestattung schriftlich festhalten. Dabei können Sie sich auf die Auswahl eines Bestatters und die Bestattungsart beschränken oder auch Details planen, wie die Trauerfeier, die Gestaltung der Grabstelle oder musikalische Begleitung.

Eine Bestattungsverfügung sollte die folgenden Punkte enthalten:

  • Art der Bestattung: Hier legen Sie fest, ob Sie eine Erdbestattung, eine Feuerbestattung, eine Seebestattung oder eine andere Form der Bestattung wünschen.
  • Bestattungszeremonie: Wie soll die Zeremonie aussehen? Wünschen Sie eine traditionelle Beerdigung oder eine moderne Abschiedsfeier? Möchten Sie eine kirchliche Feier?
  • Ort der Bestattung oder Beisetzung: Wo soll die Beisetzung stattfinden? Möchten Sie auf einem bestimmten Friedhof oder in einem speziellen Teil des Friedhofs bestattet werden?
  • Ausgestaltung der Grabstätte: Haben Sie spezielle Wünsche bezüglich der Grabstätte? Wie soll diese gestaltet oder gepflegt werden?
  • Finanzierung der Bestattung: Haben Sie Vorkehrungen getroffen, um die Kosten Ihrer Bestattung zu decken? Dies könnte durch eine Sterbegeldversicherung, einen Bestattungsvorsorgevertrag oder eine andere Form der finanziellen Vorsorge sichergestellt werden.
  • Verantwortliche Person: Sie sollten eine Vertrauensperson bestimmen, die Ihre Wünsche umsetzt. Diese Person sollte über die Existenz und den Inhalt der Bestattungsverfügung informiert sein und im Todesfall schnellen Zugriff darauf haben.
  • Persönliche Wünsche: Legen Sie Details fest, die für Sie wichtig sind. Das könnte die Auswahl der Musik während der Zeremonie, die Wahl von Sarg oder Urne, die Kleidung, in der Sie bestattet werden möchten, oder die Art und Weise der Trauerbekundung (z.B. Blumen oder Spenden) sein.

Es empfiehlt sich, die Bestattungsverfügung handschriftlich zu verfassen oder zumindest eigenhändig zu unterschreiben. Sie sollten jederzeit darauf Zugriff haben, um Änderungen vornehmen zu können. Verwahren Sie das Dokument an einem sicheren Ort und sorgen Sie dafür, dass eine oder mehrere Vertrauenspersonen von dem Dokument wissen und im Ernstfall schnellen Zugriff darauf haben.

Diese Art der Bestattungsvorsorge hat den großen Vorteil, dass Ihre Hinterbliebenen im Trauerfall nicht noch zusätzlich durch die organisatorischen Aufgaben belastet sind. Zudem können Sie mit dieser Vorsorge sicherstellen, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden und Ihre Angehörigen wissen, dass Sie in Ihrem Sinne handeln.

Testamentarische Verfügung

Mit einem Testament können Sie ebenfalls Wünsche bezüglich Ihrer Bestattung äußern. Da ein Testament oft erst einige Zeit nach dem Tod eröffnet wird, sollten Bestattungswünsche besser außerhalb des Testaments festgehalten werden – etwa mit einem Vorsorgevertrag.

 

Finanzielle Bestattungsvorsorge

Bei der finanziellen Bestattungsvorsorge geht es darum, Ihre Hinterbliebenen von den Kosten der Beerdigung und der Trauerfeier zu entlasten. Für eine Beerdigung kann man im Schnitt mit etwa 7.000 bis 8.000 € rechnen. Da die Kosten aber stark von den eigenen persönlichen Wünschen und Vorstellungen abhängen, kann eine Bestattung auch deutlich teurer oder günstiger ausfallen. Daher lohnt sich eine gründliche Planung, um die Kosten der Bestattung schon möglichst genau zu kennen und entsprechend finanziell vorzusorgen.

Für die finanzielle Bestattungsvorsorge sind die folgenden Optionen üblich:

 

Bestattungsvorsorgevertrag

Hierbei handelt es sich um einen Vorsorgevertrag, den Sie mit Ihrem gewünschten Bestattungsunternehmen abschließen. Gemeinsam mit dem Bestatter planen Sie alle Einzelheiten wie die gewünschte Bestattungsart und den Ablauf der Bestattung. Anschließend erhalten Sie einen Kostenvoranschlag und können die Bestattungskosten in einer Einmalzahlung oder in Raten begleichen. Das Geld wird dabei auf ein Treuhandkonto eingezahlt und erst im Todesfall an den Bestatter ausgezahlt. So ist die Summe vor einer möglichen Insolvenz des Bestatters geschützt und Sie können sich sicher sein, dass das Geld nur für die Bestattung genutzt wird.

  • Vorteil: Ihre Angehörigen werden sowohl finanziell als auch organisatorisch entlastet, da sich der Bestatter um die Umsetzung Ihrer Wünsche kümmert.
  • Nachteil: Sie müssen das Geld bereits zu Lebzeiten beiseitelegen. Versterben Sie während der Ansparphase, entsteht eine Finanzierungslücke, die Ihre Angehörigen schließen müssen.

 

Sterbegeldversicherung

Eine Sterbegeldversicherung ist eine beliebte Methode der Bestattungsvorsorge. Die Versicherungssumme kann genau auf die zu erwartenden Kosten der Bestattung abgestimmt werden. Nach Vertragsabschluss zahlen Sie einen geringen monatlichen Beitrag und genießen nach einer Wartezeit vollen Versicherungsschutz. Es gibt vereinzelt auch Tarife ohne Wartezeit, dafür jedoch mit Gesundheitserklärung.

Der große Vorteil der Sterbegeldversicherung besteht darin, dass im Trauerfall immer die volle Versicherungssumme zur Verfügung steht. Unabhängig davon, wie lange Sie schon Beiträge gezahlt haben. Das Geld wird dabei üblicherweise an die nächsten Erben ausgezahlt, die auch zur Finanzierung der Beerdigung verpflichtet sind. Möchten Sie die Summe an eine andere Person auszahlen lassen, ist dies ebenfalls möglich. Empfehlenswert ist in der Regel die namentliche Benennung einer oder mehrerer bezugsberechtigter Personen.

Je nach Tarif und Anbieter können Sie – abhängig vom Eintrittsalter in die Versicherung – eine Beitragsbefreiung ab einem Alter von 65, 75 oder 85 Jahren vereinbaren. Dann zahlen Sie Ihre Beiträge nur bis zu dieser Altersgrenze und verfügen danach über einen lebenslangen Versicherungsschutz. Im Vergleich zu einem Bestattungsvorsorgevertrag müssen Sie also nicht in Vorleistung gehen oder die Bestattungskosten vorab in Raten vollständig abzahlen.

  • Nachteil: In der Regel wird in der Sterbegeldversicherung keine Organisation der Bestattung vorgenommen. Bei ganz wenigen Tarifen kann jedoch auch eine Bestattungsorganisation vereinbart werden. Abhängig vom Tarif besteht erst nach Ablauf der angegebenen Wartezeit voller Versicherungsschutz.

Alles ist geregelt

Eine Sterbegeldversicherung lässt sich mit einem Bestattungsvorsorgevertrag kombinieren. Anstatt also das Geld für den Bestatter in ein Treuhandkonto zu zahlen, tragen Sie als Leistungsempfänger den gewünschten Bestatter ein, mit dem Sie Ihre gewünschten Leistungen vorher vertraglich festgehalten haben. So haben Sie organisatorisch und finanziell für Ihre Bestattung vorgesorgt. Achten Sie vor Vertragsabschluss darauf, dass die Versicherungssumme den Kostenvoranschlag des Bestatters deckt, damit auf Ihre Angehörigen keine weiteren Kosten zukommen.

 

Häufige Fragen

  • Was kostet eine Bestattungsvorsorge?

    Die eigenen Vorstellungen für eine Beisetzung festzuhalten, kostet Sie nichts. Dafür setzen Sie eine Bestattungsverfügung auf, in der Sie Ihre Wünsche schriftlich festhalten. Möchten Sie Ihre Angehörigen finanziell entlasten, kann die Vorsorge sehr teuer werden. Eine durchschnittliche Beerdigung in Deutschland kostet etwa 7.000 bis 8.000 €. Die genaue Summe ist aber stark abhängig von Ihren Vorstellungen.

    Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag müssen Sie bereits zu Lebzeiten für die volle Summe der Kosten aufkommen. Mit einer Sterbegeldversicherung zahlen Sie abhängig von Ihrem Alter bei Vertragsabschluss einen monatlichen Beitrag, um die kompletten Beerdigungskosten abzusichern. Dieser Beitrag liegt je nach Eintrittsalter zwischen 12,24 €* (35 Jahre) und 58,85 €* (70 Jahre)

    *Die günstigsten Tarife aus dem CHECK24-Vergleich für Sterbegeldversicherungen, Stand August 2023

  • Welche Möglichkeiten der finanziellen Bestattungsvorsorge gibt es?

    Die üblichen Optionen sind ein Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag oder eine Sterbegeldversicherung. Mit einem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag hinterlegen Sie das Geld für Ihre Bestattung zu Lebzeiten auf einem Treuhandkonto. Dieses Geld wird dann im Todesfall an den Bestatter zur Finanzierung der Beerdigungskosten ausgezahlt.

    Eine Sterbegeldversicherung kann auf eine gewünschte Versicherungssumme abgeschlossen werden und kostet einen vom Eintrittsalter abhängigen monatlichen Beitrag. Im Todesfall wird die volle Versicherungssumme an einen vorher festgelegten Leistungsempfänger ausgezahlt.

  • Wen sollte ich als Empfänger der Leistung einer Bestattungsvorsorge eintragen?

    Grundsätzlich können Sie selbst bestimmen, an wen die Leistung im Todesfall ausgezahlt werden soll. In der Regel sind die nächsten gesetzlichen Erben zur Finanzierung der Beerdigung gesetzlich verpflichtet. Daher wird die Leistung oftmals auch an die Verantwortlichen ausgezahlt. Sie können das Geld aber auch direkt an Ihren gewünschten Bestatter auszahlen lassen, der im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrages von Ihnen zur Durchführung der Beerdigung beauftragt wurde.

  • Beteiligt sich der Staat an der Bestattungsvorsorge?

    Vor dem Jahr 2004 haben sich die gesetzlichen Krankenkassen mit 525 € Sterbegeld an den Bestattungskosten beteiligt, wenn die verstorbene Person Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse war. Das ist heute nicht mehr der Fall. Die kompletten Kosten müssen privat finanziert werden.

    Staatliche Leistungen erhalten nur noch Personen, die nach § 74 SGB XII als mittellos gelten, also kein Vermögen haben, aus welchem die Bestattung finanziert werden könnte.

  • Wie unterscheiden sich der Bestattungsvorsorgevertrag und der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag?

    Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag planen Sie mit Ihrem gewünschten Bestattungsunternehmen bereits zu Lebzeiten Ihre Beerdigung. Sämtliche Leistungen des Bestatters werden dabei vorab geplant, damit der organisatorische Teil der Bestattung im Trauerfall geregelt ist.

    Ein Treuhandvertrag wird zusätzlich abgeschlossen, wenn auch das Finanzielle vorab geregelt werden soll. Hierbei wird basierend auf dem Kostenvoranschlag des Bestatters Geld auf ein Treuhandkonto überwiesen, welches im Todesfall an den Bestatter zur Durchführung der Bestattung ausgezahlt wird.

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