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Je nach Bestattungsart, -ort, Bestattungsinstitut, Ihren Wünschen und Vorstellungen unterscheiden sich die Kosten für eine Beerdigung in Deutschland stark. Für eine gängige Erdbestattung können Sie mit Kosten in Höhe von etwa 8.000 € rechnen. Hinzu kommen dann noch Kosten für die spätere Grabpflege.

Bestattungsinstitut (Sarg, Grabkreuz, Versorgung, Einbetten, Überführung, Aufbahrung, Verwaltung) Friedhof und Grab (Aufbahrung, Beisetzungsgebühr, Grabträger, Erdreihengrab) Trauerfeier und sonstige Leistungen (Kirche, Trauerrede, Todesanzeige, Leichenschmaus, Trauerkranz, Blumen, Sargschmuck, Dekoration)
*Quelle: Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. auf bestatter.de – Sargbestattung Paket: Tradition. Kosten ohne Grabpflege.
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Das Wichtigste zusammengefasst

  • Eine Sterbegeldversicherung gehört zur Bestattungsvorsorge und soll die Angehörigen im Todesfall vor hohen Bestattungskosten schützen.
  • Für eine schnellstmögliche Absicherung sollte die Wartezeit der Sterbegeld­versicherung möglichst gering sein oder vollständig entfallen.
  • Bei einer Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit muss die zu versichernde Person immer mit Fragen zu ihrem Gesundheits­zustand rechnen.
  • Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall, entfällt in der Regel die Wartezeit und die Versicherung leistet die volle Versicherungs­summe. Teilweise wird diese dann sogar verdoppelt.
  • Personen, die voraussichtlich krankheitsbedingt sterben werden oder an bestimmten Vorerkrankungen leiden, können nur Tarife mit Wartezeit abschließen.
David Goldschmitt, CHECK24-Experte für Sterbegeldversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

David Goldschmitt, CHECK24-Experte für Sterbegeld­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 06.12.2023

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet Wartezeit?
  2. Gesundheitsprüfung
  3. Unfalltod während der Wartezeit
  4. Vor- und Nachteile
  5. Durch Vergleich Beiträge sparen
  6. Häufige Fragen

 

Was bedeuten Wartezeiten in der Sterbegeld­versicherung?

  • Wartezeiten bezeichnen die Zeitspanne zwischen dem Versicherungs­beginn und dem Zeitpunkt ab dem der Versicherungs­schutz greift. Das bedeutet: In der Anfangszeit besteht kein voller Versicherungs­schutz. Bei einem Todesfall in dieser Wartezeit haben Angehörige bei den meisten Tarifen Anspruch auf die bisher eingezahlten Versicherungs­beiträge. Einige leistungsstarke Tarife bieten bereits in der Wartezeit eine anteilige Auszahlung der Versicherungs­summe.
  • Sterbegeld­versicherungen gibt es sowohl mit als auch ohne Wartezeit. Entscheidet man sich als Versicherungs­nehmer für einen Tarif ohne Wartezeit, muss man der Versicherung Auskunft zum eigenen Gesundheits­zustand der letzten 5 Jahre geben. Dies geschieht in der Regel durch die sogenannte Gesundheits­erklärung. Eine ärztliche Untersuchung ist nicht notwendig.
  • Bei einem Tarif ohne Wartezeit besteht - nach erfolgreichem Vertragsabschluss - im unmittelbaren Todesfall sofort Anspruch auf die vertraglich festgelegten Leistungen.
  • Die Länge der Wartezeit ist abhängig vom Tarif und von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. In der Regel beträgt sie zwischen 6 und 36 Monaten.

 

Gesundheitsprüfung und die Folgen falscher Angaben

  • Die Gesundheits­erklärungen für Sterbegeld­versicherungen sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. In der Regel beziehen sich diese auf Erkrankungen und teilweise Medikamente innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung. Die Gesundheits­erklärung muss von der zu versichernden Person abgegeben werden.
  • Durch die Gesundheitsprüfung schätzen die Versicherungen das Risiko eines Versicherungs­falles ein. Leidet ein Patient etwa an einer Krankheit, die ein hohes kurzfristiges Sterberisiko mit sich bringt, verweisen Versicherungen höchstwahrscheinlich auf einen Tarif ohne eine Gesundheiterklärung mit einer Wartezeit.
  • Krankheiten, die nach Vertragsabschluss zum ersten Mal auftreten, haben keine Relevanz für den weiteren Bestand des Versicherungs­schutzes.
  • Um den Versicherungs­schutz nicht zu gefährden, ist es zwingend notwendig, dass die versicherte Person sämtliche Fragen wahrheitsgemäß beantwortet.
  • Werden falsche Angaben gemacht oder wesentliche Aspekte verschwiegen, kann der Versicherer im Todesfall die Leistungen kürzen oder sogar vollständig verweigern. Die Angehörigen müssten dann trotz Sterbegeld­versicherung für die Bestattungs­kosten aufkommen.

 

Wer keine Angaben zu seinem Gesundheits­zustand geben möchte, benötigt eine Sterbegeld­versicherung ohne Gesundheits­prüfung. In diesem Fall müssen Sie allerdings mit höheren Beitragskosten und einer Wartezeit rechnen.

 

Unfalltod während der Wartezeit – Leistet die Sterbegeld­versicherung?

  • Sollte im Zeitraum der vertraglichen Wartezeit der Todesfall durch einen Unfall eintreten, haben die Angehörigen in der Regel Anspruch auf die volle Versicherungssumme. Das bedeutet, dass die Wartezeit der Sterbegeld­versicherung in diesem Fall entfällt, da es sich bei einem Unfall um ein unerwartetes Ereignis handelt.
  • Die Restdauer der Wartezeit ist bei einem Unfalltod nicht relevant.
  • Manche Sterbegeldversicherungen zahlen den Hinterbliebenen bei einem Unfalltod die doppelte Versicherungssumme aus. Achten Sie bei einem Vergleich auf die entsprechenden Tarifdetails der Anbieter.

 

Vor- und Nachteile einer Sterbegeld­versicherung ohne Wartezeit

Vorteile

  • Meist günstigere Beiträge, da die Gesundheits­prüfung das Risiko für den Versicherer verringert.
  • Auch im unmittelbaren Todesfall sind die Angehörigen finanziell abgesichert.

Nachteile

  • Personen mit gewissen Vorerkrankungen können sich nicht ohne Wartezeit versichern.
  • Auch bei versehentlichen Falschangaben in der Gesundheits­erklärung kann der Versicherer die Leistungen verweigern.
  • Mögliche Rückfragen bei Arzt oder Krankenkasse zur Prüfung des Leistungsfalles.

 

Vergleichen Sie unterschiedliche Tarife für Sterbegeld­versicherungen ohne Wartezeit

  • Leistungen und Bedingungen unterscheiden sich ja nach Anbieter und Tarif sehr stark voneinander. Vergleichen Sie mit CHECK24 in wenigen Schritten zahlreiche Tarife miteinander und finden Sie eine Sterbegeld­versicherung ohne Wartezeit zu günstigen Konditionen.
  • Der gesamte Vergleichsservice ist für Sie unverbindlich und kostenlos. Sie können sich Angebote zur Einsicht per E-Mail oder gedruckt nach Hause schicken lassen oder auch direkt und sicher online abschließen.
  • Sollten Sie weitere Fragen haben oder Hilfe beim Abschluss Ihrer Sterbegeld­versicherung benötigen, schreiben Sie gerne eine E-Mail an sterbegeld@check24.de oder rufen Sie uns an. Unsere Versicherungsexperten beraten Sie gerne bei dieser wichtigen Entscheidung! Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 089 24 24 12 99.

 

Häufige Fragen

  • Wie hoch sollte die Wartezeit einer Sterbegeld­versicherung sein?

    Um möglichst gut abgesichert zu sein, sollte die Wartezeit möglichst gering sein oder im Optimalfall vollständig entfallen. Eine zu lange Wartezeit kann dazu führen, dass die Versicherungssumme nur anteilig ausgezahlt wird, wenn der Todesfall vor Ablauf der Wartezeit eintritt.

  • Kann man eine Sterbegeld­versicherung ohne Wartezeit für Dritte abschließen?

    Da Tarife ohne Wartezeit eine Gesundheits­erklärung voraussetzen, muss die versicherte Person in den Vertragsabschluss eingeweiht sein und die Gesundheits­erklärung abgeben. Ansonsten kann es im Ernstfall dazu führen, dass die Hinterbliebenen keinen Anspruch auf Leistungen haben. Wollen Sie eine dritte Person versichern, ohne dass diese darüber Bescheid weiß, müssen Sie mit einer Wartezeit rechnen, da nur so die Gesundheits­erklärung umgangen werden kann. So ist es möglich, eine andere Person zu versichern, während Sie der Versicherungsnehmer sind.

  • Gibt es Tarife ohne Wartezeit und ohne Gesundheitserklärung?

    Tarife mit monatlichen Beitragskosten gibt es nicht ohne Wartezeit und ohne Gesundheits­erklärung. Dennoch gibt es Tarife, die die beiden Optionen verbinden. Für diese muss der Großteil der Versicherungssumme allerdings auf einmal angezahlt werden. Der Risikoschutz ist dadurch geringer. In den meisten Fällen sind Tarife ohne Wartezeit und ohne Gesundheits­prüfung nicht notwendig. Möchten Sie auf die Gesundheits­prüfung verzichten, gibt es leistungsstarke Tarife, die eine kurze Wartezeit ansetzen und in dieser gegebenenfalls anteilig leisten. Unser Vergleich hilft Ihnen bei der Suche nach dem passenden Tarif für Ihre Situation.

  • Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Sterbegeld­versicherung sein?

    Die Versicherungssumme ist der Wert, der im Todesfall ausgezahlt wird. Für eine durchschnittliche Bestattung sollten Sie mit Kosten in Höhe von etwa 8.000 Euro rechnen. Grundsätzlich sollte sich die Höhe der Versicherungssumme nach Ihrem Bedarf und der Höhe der zu erwartenden Bestattungskosten richten. Diese fallen, je nach Art der gewünschten Bestattung, sehr unterschiedlich aus.

  • Wie kann ich sicherstellen, dass ich bei der Gesundheits­prüfung keine falschen Angaben mache?

    Sind Sie sich bei der Gesundheits­erklärung unsicher, sollten Sie nicht überstürzt handeln und Rat zur Hilfe ziehen. Fragen Sie bei Unsicherheit am besten Ihren Hausarzt. Er hat Zugriff auf Ihre Patientenakte und kann Ihnen genau sagen, ob gewisse Vorerkrankungen auf Sie zutreffen.

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Die Versicherungssumme bezieht sich auf den Wert, der im Todesfall ausgezahlt wird. Für eine Bestattung sollten Sie mit Kosten in Höhe von etwa 8.000 € rechnen. 

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