Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 7.9.2021 | 14:20 | mst
Wer seinen Ruhestand planen will, muss abschätzen, wie lange er voraussichtlich leben wird. Eine aktuelle Umfrage zeigt: Die meisten Deutschen liegen mit ihrer Schätzung dabei falsch.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Das beschlossene Wachstumschancengesetz senkt die Steuerlast für Rentner. Auch Verbraucher mit einer Rürup-Rente profitieren von den neuen Regeln.
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